Staatsanwaltschaft Düsseldorf

AvP-Insolvenz: Mindestens eine Person in U-Haft

Stuttgart - 26.05.2021, 16:45 Uhr

Laut Gutachten von Insolvenzverwalter Hoos war es in der AvP-Unternehmensgruppe seit „geraumer Zeit“ zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen. (Foto: Foto: picture alliance/dpa)

Laut Gutachten von Insolvenzverwalter Hoos war es in der AvP-Unternehmensgruppe seit „geraumer Zeit“ zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen. (Foto: Foto: picture alliance/dpa)


Konto für private Zwecke als „schwarze Kasse“

Wie aus dem Hoos-Gutachten weiterhin hervorgeht, nutzte der Geschäftsführer das Konto vielmehr für private Zwecke – also gewissermaßen als „schwarze Kasse“. Dies ergaben eigene Ermittlungen der Stadtsparkasse Düsseldorf, woraufhin man am 19. August 2018 Geldwäscheanzeige erstattete. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden erst mehr als ein halbes Jahr später öffentlich, als am 11. April 2019 Geschäftsräume der AvP Deutschland GmbH und der Dialog im Gesundheitswesen GmbH durchsucht wurden. Die Ermittler brachten zutage, dass zwischen 2009 und 2018 rund 1,8 Millionen Euro von den Abrechnungskonten in die „schwarze Kasse“ abgezweigt wurden. Der Geschäftsführer soll sich ab 2010 bis zur Auflösung des Kontos im Jahr 2018 an rund 1,6 Millionen Euro bedient haben. Nachträglich abgeschlossene Darlehensverträge dienten der Vertuschung.

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Doch einige Dimensionen größer sind die Verluste aus der fragwürdigen Bilanzierungspaxis bei AvP: Ein Wirtschaftsprüfungsgutachten bestätigte den Verdacht, dass die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 nichtig und neu zu erstellen waren. Kernkritik: Sowohl die Forderungen gegen Krankenkassen als auch die Guthaben der Abrechnungskonten sowie die Verbindlichkeiten aus einem Konsortialkredit, der für die Abschlagszahlungen genutzt wurde, wurden nicht bilanziert. Hinzu kam eine nicht ordnungsgemäße Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung im Hinblick auf die Abrechnungskonten. Infolgedessen konnten die Einzahlungen der Krankenkassen nicht mit den Rezeptforderungen abgeglichen werden. Hinzu kommt, dass bei AvP über Jahre hinweg Forderungen aus sogenannten Rabattverfallen (Verfall des Kassenabschlags bzw. des Apothekenrabatts) gebucht wurden, ohne dass diese von den Krankenkassen tatsächlich gezahlt wurden.

Apotheken und anderen Gläubiger haben Forderungen in Höhe von 626 Millionen Euro 

Aus diesem Missmanagement hat sich eine deutlich größere Finanzlücke gebildet: In seinem Gutachten für das zuständige Gericht zum Stichtag 22. Oktober 2020 hatte Hoos die damals noch offenen Forderungen der Apotheken gegenüber Krankenkassen auf etwa 200 Millionen Euro beziffert. Insgesamt meldeten die betroffenen Apotheken und anderen Gläubiger Forderungen in Höhe von 626 Millionen Euro zur Insolvenztabelle an.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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