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COVID-19-Vakzine
Das gilt heute für die Impfstoffbestellung
Das gilt weiterhin
- Die Dosen, die für Erst- und Zweitimpfungen benötigt werden, sind jeweils auf einem separaten Muster-16-Formular zu vermerken.
- Für die Bestellung der Dosen für Zweitimpfungen gilt: Vertragsärzt:innen sollen die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße angeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss und im Zweifel zu wenig Dosen für die Zweitimpfung geliefert werden. Die KBV erläutert dazu: „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (vier Vials mit sechs Dosen) an.“
- Sollte der Bestellende von der Empfehlung abweichen, separate Rezepte zu nutzen, muss er in jedem Fall kenntlich machen, welche Impfstoffmenge für Zweitimpfungen vorgesehen ist.
- Sollen Zweitimpfungen zum Beispiel urlaubs- oder krankheitsbedingt nicht in der erstimpfenden Praxis, sondern in einer Vertretungspraxis durchgeführt werden, empfehlen ABDA und KBV folgendes Verfahren: Der vertretende Vertragsarzt soll die von dem erstimpfenden Vertragsarzt übermittelte Zahl Impfstoffdosen mit einem gesonderten Formular Muster 16 ebenfalls unter Angabe seiner eigenen Lebenslangen Arztnummer (LANR) bei der Apotheke, die ihn auch regulär mit Praxisbedarf versorgt, bestellen. Er soll auf dem Formular Muster 16 kenntlich machen, welchen Vertragsarzt er vertritt. Die Apotheke übermittelt die Bestellung für die Zweitimpfungen im Vertretungsfall vialbezogen in einem separaten Auftrag an den Großhandel. Die Bestellung der Impfstoffdosen des Vertretungsarztes für seine eigenen regulär durchgeführten Zweitimpfungen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.
- Sollte es einem Arzt nicht möglich sein, wie vorgesehen den Dienstag als Bestelltag für die COVID-19-Impfstoffe für die darauffolgende Woche einzuhalten, kann der Vertragsarzt seine Bestellung schon früher als am Dienstag bei seiner Apotheke einreichen.
Bestellt eine Vertragsarztpraxis Vials für Erst- und Zweitimpfungen, muss die Apotheke
- die Gesamtmenge, d. h. die Summe der Vials für Erst- und Zweitimpfungen, mit der PZN 17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND bzw. PZN 17377625 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND und die Anzahl der Dosen des Johnson & Johnson-Vakzins mit der BUND-PZN 17377648 bestellen
- und mit der PZN 17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II bzw. PZN 17491077 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND II kennzeichnen, wie viel von der Gesamtmenge für Zweitimpfungen eingeplant ist. Das ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen.
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Das ist die Sonder-PZN für Vaxzevria-Zweitimpfungen
Hier noch einmal alle PZN im Überblick:
Impfstoff | Sonder-PZN des Bundes |
Comirnaty® (BioNTech) | 17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND als Indikator für Zweitimpfungen: 17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II |
Vaxzevria® (AstraZeneca) | 17377625 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND als Indikator für Zweitimpfungen: 17491077 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND II |
COVID-19-Impfstoff von Janssen | 17377648 COVID19 VACCINE JANSSEN BUND |
1 Kommentar
Endlich Impfstoff genehmigt !!??
von Helene Goetz am 07.06.2021 um 14:29 Uhr
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