COVID-19-Vakzine

Was gilt für die Impfstoff-Bestellung der Betriebsärzte?

Stuttgart - 02.06.2021, 07:00 Uhr

Die zweite Bestellrunde der Betriebsärzte steht am heutigen Mittwoch an. (Foto: IMAGO / Reiner Zensen)

Die zweite Bestellrunde der Betriebsärzte steht am heutigen Mittwoch an. (Foto: IMAGO / Reiner Zensen)


Üblicherweise ist Donnerstag der Bestelltag für die Betriebsärzt:innen. Diese Woche  bestellen sie aber bundesweit schon heute, weil in vielen Gegenden am Donnerstag Feiertag ist. Im Gegensatz zur ersten Bestellrunde kann nun bei allen Großhändlern bestellt werden. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

Am heutigen Mittwoch kommt auf die Apotheken die zweite Bestellrunde der Betriebsärzt:innen zu. Es gibt einige Unterscheide im Vergleich zu den Vertrags- und Privatpraxen, so wird beispielsweise immer für die übernächste Woche bestellt. Die Ansage, dass nur bei vier Großhändlern bestellt werden darf, ist aber vom Tisch. Hier das wichtigste für diese Woche:

Diese Woche wichtig

  • Bestelltag ist eigentlich Donnerstag. Diese Woche ist aber in einigen Ländern am Donnerstag Feiertag, deswegen wird einheitlich am Mittwoch bestellt.
  • Die Bestellung erfolgt heute für die übernächste Woche (KW 24, ab 14. Juni).
  • Es gibt weiterhin nur Comirnaty® – und nur für Erstimpfungen. Verordnet wird die Zahl der benötigten Dosen inklusive Zubehör und zwar impfstoffspezifisch ohne PZN.
  • Als maximale Bestellmenge werden 300 Dosen (50 Vials) Comirnaty® (Biontech) empfohlen, und damit deutlich weniger als in der ersten Runde, in der 804 Dosen bestellt werden konnten.

Mehr zum Thema

  • Im Gegensatz zur ersten Bestellrunde kann bei allen Phagro-Großhändlern sowie bei AEP bestellt werden, nicht mehr nur bei Phoenix, Sanacorp, Gehe/AHD und Noweda. Die ABDA schreibt dazu in einer aktuellen Information: „Abweichend von den Beschränkungen für die erste Bestellung sollen zukünftig für die weiteren Bestellungen durch die Betriebsärzte sowohl die bundesweit tätigen pharmazeutischen Großhändler als auch die nicht bundesweit tätigen Großhändler in die Belieferung der Betriebsärzte eingebunden werden. Diese Festlegung wird nach unseren Informationen die neue Allgemeinverfügung des BMG enthalten, die mit Wirkung für die zweite Bestellrunde am 2. Juni 2021 in Kraft treten soll“. Die Apotheken sollen also den COVID-19-Impfstoff für Betriebsärzte ebenfalls ausschließlich bei dem Mitgliedsunternehmen des Phagro oder dem Partnergroßhändler (AEP) bestellen, von dem sie hauptsächlich beliefert werden. Apotheken, deren Hauptlieferant weder ein Mitgliedsunternehmen des Phagro noch ein Partnergroßhändler ist, sollen ausschließlich bei dem Mitgliedsunternehmen des Phagro oder dem Partnergroßhändler bestellen, von dem sie ansonsten überwiegend beliefert werden.
  • Es ist immer noch keine Bestellung über das Warenwirtschaftssystem möglich, sondern nur per Fax oder E-Mail. Den Empfang sollen sich die Apotheken vom Großhandel bestätigen lassen. Die Sonder-PZN, die eine Bestellung über MSV3 ermöglichen, sind beantragt.
  • Am Mittwoch in einer Woche, also am 9. Juni erfahren die Apotheken, wie viel Dosen tatsächlich geliefert werden.
  • Am Montag, dem 14. Juni, wird der Impfstoff in die Apotheken geliefert.

Die aktuellen Informationen finden sich auf der ABDA-Webseite (nach Anmeldung im Mitgliederbereich) in dem Dokument „Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen“ in der aktualisierten Fassung vom 1. Juni 2021. Grundsätzliches zur Versorgung hat die ABDA in dem Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“, das regelmäßig aktualisiert wird, zusammengestellt.

Auch noch wichtig

  • Die Bestellung muss bis 12 Uhr in der Apotheke sein, diese wiederum muss am selben Tag bis spätestens 15:00 Uhr die Bestellung dem Großhandel übermitteln.
  • Bestellberechtigt sind angestellte Werksärzte, Betriebsärzte aus betriebsärztlichem Dienst oder freie Betriebsärzte. Bestellt wird arztbezogen.
  • Die Bestellung soll in der Apotheke, die den Besteller regelmäßig mit Impfstoffen und Praxisbedarf versorgt und die Belieferung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Transportbedingungen sicherstellen kann, erfolgen oder in einer Apotheke in räumlicher Nähe, mit der die Versorgung abgesprochen ist

Mehr zum Thema

  • Die Bestellung erfolgt auf einem blauen Rezept und kann per Fax vorab übermittelt werden. Wenn noch keine blauen Rezepte vorhanden sind, ist auch eine formlose Bestellung möglich. Das Rezept ist dann nachzureichen.
  • Die Praxis bestellt dosisbezogen, die Apotheke vialbezogen. Aufrunden ist nicht erlaubt.
  • Eine gesonderte Bestellung von Zubehör ist nicht erforderlich.
  • Apotheken dürfen keinen Impfstoff ohne ärztliche Anforderung bestellen.
  • Bestellungen, die nicht ausgeliefert werden können, können nicht storniert werden. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.