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COVID-19-Vakzine
Was gilt für die Impfstoff-Bestellung der Betriebsärzte?
Auch noch wichtig
- Die Bestellung muss bis 12 Uhr in der Apotheke sein, diese wiederum muss am selben Tag bis spätestens 15:00 Uhr die Bestellung dem Großhandel übermitteln.
- Bestellberechtigt sind angestellte Werksärzte, Betriebsärzte aus betriebsärztlichem Dienst oder freie Betriebsärzte. Bestellt wird arztbezogen.
- Die Bestellung soll in der Apotheke, die den Besteller regelmäßig mit Impfstoffen und Praxisbedarf versorgt und die Belieferung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Transportbedingungen sicherstellen kann, erfolgen oder in einer Apotheke in räumlicher Nähe, mit der die Versorgung abgesprochen ist
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- Die Bestellung erfolgt auf einem blauen Rezept und kann per Fax vorab übermittelt werden. Wenn noch keine blauen Rezepte vorhanden sind, ist auch eine formlose Bestellung möglich. Das Rezept ist dann nachzureichen.
- Die Praxis bestellt dosisbezogen, die Apotheke vialbezogen. Aufrunden ist nicht erlaubt.
- Eine gesonderte Bestellung von Zubehör ist nicht erforderlich.
- Apotheken dürfen keinen Impfstoff ohne ärztliche Anforderung bestellen.
- Bestellungen, die nicht ausgeliefert werden können, können nicht storniert werden.
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