Dienstleistungshonorar

Eine Idee zur Abrechnung der neuen Honorare

Süsel - 04.06.2021, 07:00 Uhr

Bald sollen Apotheken honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten – doch wie die Verteilung der Gelder erfolgen soll, ist noch unklar. (x / Foto: Schelbert)

Bald sollen Apotheken honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten – doch wie die Verteilung der Gelder erfolgen soll, ist noch unklar. (x / Foto: Schelbert)


Vorschlag: Steuerung durch die Apotheken und zweistufige Honorarverteilung

Dazu bietet sich als Steuerungsgröße die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen in der Apotheke an. Denn diese Zahl ist gut zu beobachten und sie ist zugleich entscheidend für den Zufluss der Finanzmittel in den Fonds. Das kann aber nur in Verbindung mit einem geschickten Verteilungsverfahren gelingen. Gemäß dem Vorschlag wird für jede Dienstleistung ein fester Honorarbetrag in Euro und Cent vereinbart. Diese Honorarbeträge sollen an die Apotheken allerdings nur bis zu einer „gesicherten Honorarsumme“ ausgezahlt werden. Dies soll ein fester Prozentsatz des Betrags sein, den diese Apotheke im Abrechnungszeitraum an den zu gründenden Dienstleistungsfonds abführt, beispielsweise 80 Prozent dieses Betrags. Defensiv handelnde Apotheken können dann abschätzen, wie viele Dienstleistungen sicher nach diesem Verfahren honoriert werden. Diese erste Stufe des Konzepts sorgt damit für die nötige Sicherheit.

Die Unsicherheit über die Zahl der erbrachten Leistungen wird in den anschließenden zweiten Honorierungsschritt verschoben. Dann sollen die noch im Fonds verbleibenden Finanzmittel auf die noch nicht abgerechneten Dienstleistungen umgelegt werden. Wenn im zweiten Schritt beispielsweise mindestens 20 Prozent der Gesamthonorarsumme verteilt werden, haben die Apotheken eine Orientierung. So wird die Zahl der erbrachten Dienstleistungen nicht inflationär steigen und das Honorar nicht auf einen unbedeutenden Betrag sinken. Die Unsicherheit bleibt überschaubar.

Wie der Vorschlag genau funktionieren soll und worin die Vorteile dieser Idee liegen, wird ausführlich in der aktuellen Ausgabe der DAZ dargestellt. Wie die Verhandlungspartner auf die Idee reagieren werden, bleibt abzuwarten.



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1 Kommentar

Widerspruch

von atopom am 06.06.2021 um 17:06 Uhr

Die Rx-Stückzahl als einzige oder auch wesentliche Schlüsselgröße der Honorarverteilung für die neuen Dienstleistungen halte ich für ungeeignet.

Die verschiedenen üblichen, von Apotheken bisher angebotenen Dienstleistungen sind in der Häufigkeit ihrer Inanspruchnahme nicht kongruent mit der der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Warum sollte es für die neuen Dienstleistungen denn anders sein?
Zu den Grunddienstleistungen gehören u.a. die Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln, apothekenüblichen Waren und der Notdienst.

In "peripheren" Apotheken erlebt man doch immer wieder, dass bei Versorgungsengpässen bei einigen Rx-AM, mögen sie in Lieferschwierigkeiten oder Verschlechterung der Einkaufskonditionen begründet liegen, plötzlich Nachfragen der Kunden und der Standortbevölkerung aufkommen, die man sonst vorher nie hatte.

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