Welche Information brauche ich, um für eine Person ein Impfzertifikat zu erstellen?
Auf dem Portal werden laut ABDA die Daten aus dem gelben Impfpass (Vorname, Name und Geburtsdatum der Person, Impfstoff und Impfdatum und Angabe ob Erst-/Zweitimpfung) über eine Maske aufgenommen und über eine Verbindung zum Backend des RKI-Dienstleisters IBM die Zertifikatserstellung beauftragt. Das Zertifikat kann dann am Bildschirm für einen Scan, zum Beispiel mit der CovPass-App des RKI, angezeigt oder als Papierausdruck für einen späteren Scan übergeben werden. Kurz vor der Freischaltung des Moduls für alle Nutzer:innen werde der DAV noch einmal per Mail und direkt im Verbändeportal informieren, schreibt die ABDA in ihrem Newsroom.
Wo bekommen Interessierte die CovPass-App und was ist damit alles möglich?
Die kostenlose App steht in den gängigen App-Stores zum Download bereit. Mit der CovPass-App können Bürger:innen nach Angaben des RKI „ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit dem QR-Code belegen. Die CovPass-App kann ausschließlich die Impfzertifikate (QR-Codes) einlesen, die den europäischen Vorgaben entsprechen und die schrittweise durch Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgegeben werden.“ Zukünftig lassen sich in der App demnach auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen. Alles Wichtige zur App hat das RKI in einem Video zusammengefasst, dass auf der Website angesehen werden kann.
Bin ich verpflichtet, digitale Impfzertifikate auszustellen?
Nein. In § 22 Infektionsschutzgesetz heißt es dazu: „Die Verpflichtung (…) besteht nur, wenn dem Arzt oder Apotheker eine Impfdokumentation über eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt wird und er sich zum Nachtrag unter Verwendung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung der Ausstellung eines unrichtigen COVID-19- Impfzertifikats, insbesondere, um die Identität der geimpften Person und die Authentizität der Impfdokumentation nachzuprüfen, bereit erklärt hat.“
Muss ich mir den Personalausweis der Person zeigen lassen, die ein digitales Impfzertifikat haben möchte?
Ja, das ist Vorschrift. In der Begründung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ ist zu lesen: „Insbesondere ist die geimpfte Person vor Ausstellung anhand des Personalausweises oder eines vergleichbaren Ausweisdokumentes, wie etwa eines ausländischen Ausweises, zu identifizieren und über die Konsequenzen der Vorlage einer unrichtigen Impfdokumentation zu belehren.“
6 Kommentare
digitaler Impfpass
von Ute Lindemann am 13.06.2021 um 12:49 Uhr
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Gefährdung der Arzneimittelversorgung!
von Thomas Eper am 12.06.2021 um 11:53 Uhr
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Immer noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen?
von Hummelmann am 12.06.2021 um 10:05 Uhr
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AW: Immer noch nicht im digitalen Zeitalter
von Terry am 12.06.2021 um 11:30 Uhr
Gefälschter Impfpass...was tun?
von T. La Roche am 11.06.2021 um 18:07 Uhr
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Die Belehrung des Patienten ist doch die Krux!
von Felix Maertin am 11.06.2021 um 17:13 Uhr
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