Fragen und Antworten

Was Apotheken zum digitalen Impfzertifikat wissen müssen

Berlin - 11.06.2021, 16:30 Uhr

Bereits ab kommenden Montag sollen Apotheken die ersten digitalen Impfzertifikate ausstellen. (Foto: IMAGO / Jan Huebner)

Bereits ab kommenden Montag sollen Apotheken die ersten digitalen Impfzertifikate ausstellen. (Foto: IMAGO / Jan Huebner)


Wer darf die Zertifikate ausstellen?

Kann ich den QR-Code noch einmal aufrufen, wenn ich ihn bereits weggeklickt habe?

Nein, das ist nicht möglich. „Der Code wird nicht gespeichert, d. h. er muss zwingend sofort gedruckt oder fotografiert werden“, betont auch der Verband Schleswig-Holstein in seinem Rundschreiben. „Wenn Sie den Prozess beenden, ist der Code quasi ‚verloren‘ und die Registrierung des Kunden muss neu begonnen werden.“

Welche Apothekenmitarbeiter dürfen digitale Impfzertifikate ausstellen?

In § 22 Infektionsschutzgesetz sind nur Apotheker:innen explizit genannt. In der Begründung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ ist allerdings zu lesen, dass auch „berufsmäßige Gehilfen“ diese Aufgabe übernehmen können. Auch der Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas geht davon aus, dass die Berechtigung zur Ausstellung nicht auf Approbierte beschränkt ist. Der Inhaber oder die Inhaberin werde im Einzelfall entscheiden müssen, wer dazu geeignet ist, diese Tätigkeit auszuüben. „Bei pharmazeutischem Personal, also Approbierten und PTAs, wird man dies in der Regel annehmen können, da sie aufgrund der generellen Erfahrung mit Verschreibungen hierfür prädestiniert sind“, sagte Douglas im Gespräch mit DAZ.online.

Muss ich mich speziell versichern, wenn ich in meiner Apotheke digitale Impfzertifikate ausstelle?

Nach Einschätzung von Douglas gibt es diesbezüglich keine Besonderheiten. „Es ist eine Aufgabe, die vom Gesetzgeber der Apotheke zugewiesen ist, und die auch inhaltlich dem entspricht, was die Apotheken täglich leisten“, sagte er gegenüber DAZ.online. Sofern daher eine Unterweisung der Mitarbeiter:innen, wie in der Gesetzesbegründung vorgesehen, erfolge, „dürfte dies nach unserer Einschätzung unter die Versicherung fallen“. Gegebenenfalls sollte dies aber noch abgeklärt werden.

Wie wird abgerechnet?

Dazu ist bisher nichts genaueres bekannt. Laut Coronavirus-Impfverordnung läuft die Abrechnung über die Rechenzentren. Zu diesem Zweck soll es zwei Sonder-PZN geben: Eine für die Erst- und eine für die Zweitimpfung. Über den konkreten Ablauf wird DAZ.online berichten, sobald es nähere Information gibt.

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Dazu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Frage-Antwort-Katalog: „Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.“

Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?

Nach Angaben des BMG können digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

digitaler Impfpass

von Ute Lindemann am 13.06.2021 um 12:49 Uhr

Fälschungen leichtgemacht
Ist eigentlich niemandem aufgefallen, dass der geklammerte Impfausweis kinderleicht und unauffällig gefälscht werden kann? Meine Impfung ist auf der Mittelseite des gelben Passes eingetragen, die ich problemlos einem Nichtgeimpften zwecks Digitalisierung "leihen" könnte. Dieses Vorgehen in der Apotheke zu erkennen traue ich mir nicht zu. Deshalb Digitalisierung nur dort, wo die Impfung erfolgt ist.

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Gefährdung der Arzneimittelversorgung!

von Thomas Eper am 12.06.2021 um 11:53 Uhr

Wir liefern empfindliche Impfstoffe mit wöchentlichen Änderungen der Vorgaben, in Bayern verteilen wir noch Kita-Tests und drucken mit erheblichem Aufwand QR-Codes für die CovPass-App, was eigentlich das impfende Personal machen müsste und betreiben nebenbei den ganzen Tag ununterbrochen die telefonische Aufklärung der Bevölkerung, wie die App funktioniert.
Da keine Apotheke für solche zusätzlichen Aufgaben Personal in Reserve hat, wird hier massiv die eigentliche Hauptaufgabe der Apotheken gestört und somit die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gefährdet!

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Immer noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen?

von Hummelmann am 12.06.2021 um 10:05 Uhr

Was soll der ganze Blödsinn?
Wir tippen Daten ab, die bereits digital existieren?
Hat in Berlin noch niemand nachgedacht?
Es würde völlig genügen, wenn die Impfzentren und Arztpraxen anhand der bestehenden Daten diesen QR-Code erzeugen und per ePost an die Patienten verschicken. Das kostet pro Brief keinesfalls 18 Euro und ist deutlich weniger fehleranfällig. Wer kein Handy hat, kann den ausgedruckten QR-Codes auch auf Papier verwenden.
Am Ende bleiben für die Apotheken nur noch die Erfassung der Patienten übrig, die von zwei verschiedenen Impfzentren oder Arztpraxen geimpft wurden. Das würde EDV-technisch deutlich schwieriger sein als die manuelle Erfassung.

Also los geht's Ihr EDV-Spezialisten.
Intelligente Lösungen sind gefragt. Erst denken, dann vor die Kameras der Presse treten.
Digitalisierung ist das Stichwort. Macht doch die Apotheken-vor-Ort bitte nicht zu Tipp-Sklaven der Nation mit schriftlicher Dokumentation und dreifacher Ausfertigung !!!!

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AW: Immer noch nicht im digitalen Zeitalter

von Terry am 12.06.2021 um 11:30 Uhr

Endlich sagt mal einer die Wahrheit, armes digitales Deutschland, immer mit Ihren Datschutz damit bremsen wir uns selbst aus. Ausserdem sind unsere Daten schon längst weltweit auf irgendwelchen Servern gespeichert.

Gefälschter Impfpass...was tun?

von T. La Roche am 11.06.2021 um 18:07 Uhr

Sollten wir einen offensichtlich oder nur vermutlich gefälschten Impfpass vorgelegt bekommen...gibt es eine Anzeigepflicht? Oder kann der "Schwindler" diesen in beliebig vielen Apotheken vorlegen bis eine mal nicht so genau hinschaut?

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Die Belehrung des Patienten ist doch die Krux!

von Felix Maertin am 11.06.2021 um 17:13 Uhr

Warum spricht keiner darüber, dass die Belehrung dokumentiert werden muss und wie das effektiv geschehen soll. Warum (zur Hölle!) gibt es keine Funktion im Portal? Wir tippen doch eh alles manuell ein! Wir werden sowieso jedes Zertifikat ausdrucken, ne 2 Seite mit einmal Klick gleich dazu…
Allein das man keine Mitarbeiter löschen kann…

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