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Fragen und Antworten
Was Apotheken zum digitalen Impfzertifikat wissen müssen
Wer darf die Zertifikate ausstellen?
Kann ich den QR-Code noch einmal aufrufen, wenn ich ihn bereits weggeklickt habe?
Nein, das ist nicht möglich. „Der Code wird nicht gespeichert, d. h. er muss zwingend sofort gedruckt oder fotografiert werden“, betont auch der Verband Schleswig-Holstein in seinem Rundschreiben. „Wenn Sie den Prozess beenden, ist der Code quasi ‚verloren‘ und die Registrierung des Kunden muss neu begonnen werden.“
Welche Apothekenmitarbeiter dürfen digitale Impfzertifikate ausstellen?
In § 22 Infektionsschutzgesetz sind nur Apotheker:innen explizit genannt. In der Begründung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ ist allerdings zu lesen, dass auch „berufsmäßige Gehilfen“ diese Aufgabe übernehmen können. Auch der Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas geht davon aus, dass die Berechtigung zur Ausstellung nicht auf Approbierte beschränkt ist. Der Inhaber oder die Inhaberin werde im Einzelfall entscheiden müssen, wer dazu geeignet ist, diese Tätigkeit auszuüben. „Bei pharmazeutischem Personal, also Approbierten und PTAs, wird man dies in der Regel annehmen können, da sie aufgrund der generellen Erfahrung mit Verschreibungen hierfür prädestiniert sind“, sagte Douglas im Gespräch mit DAZ.online.
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Muss ich mich speziell versichern, wenn ich in meiner Apotheke digitale Impfzertifikate ausstelle?
Nach Einschätzung von Douglas gibt es diesbezüglich keine Besonderheiten. „Es ist eine Aufgabe, die vom Gesetzgeber der Apotheke zugewiesen ist, und die auch inhaltlich dem entspricht, was die Apotheken täglich leisten“, sagte er gegenüber DAZ.online. Sofern daher eine Unterweisung der Mitarbeiter:innen, wie in der Gesetzesbegründung vorgesehen, erfolge, „dürfte dies nach unserer Einschätzung unter die Versicherung fallen“. Gegebenenfalls sollte dies aber noch abgeklärt werden.
Wie wird abgerechnet?
Dazu ist bisher nichts genaueres bekannt. Laut Coronavirus-Impfverordnung läuft die Abrechnung über die Rechenzentren. Zu diesem Zweck soll es zwei Sonder-PZN geben: Eine für die Erst- und eine für die Zweitimpfung. Über den konkreten Ablauf wird DAZ.online berichten, sobald es nähere Information gibt.
Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?
Dazu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Frage-Antwort-Katalog: „Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.“
Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?
Nach Angaben des BMG können digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
6 Kommentare
digitaler Impfpass
von Ute Lindemann am 13.06.2021 um 12:49 Uhr
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