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Versicherungsfremde Leistungen für 41 Milliarden Euro
Im zweiten Teil ihrer Studie widmen sich die IGES-Forscher den versicherungsfremden Leistungen. „Man versteht hierunter Geld- oder Sachleistungen, die über die Zweckbestimmungen der jeweiligen Sozialversicherung hinausgehen und/oder einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen entfalten. Letzteres betrifft Leistungen, die (potenziell) nicht ausschließlich der Gruppe der sozialversicherten Personen bzw. der Mitglieder der Sozialversicherung zugutekommen bzw. denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen bzw. vorausgegangen sind“, heißt es. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, Präventionsmaßnahmen oder auch Zuzahlungsbefreiungen. Insgesamt setzen die Forscher das finanzielle Gesamtvolumen auf rund 41 Milliarden Euro an. Dem stehe nur ein regulärer Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro gegenüber.
„Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, ist eine – ordnungspolitisch ohnehin gebotene – schrittweise Anhebung der Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen notwendig“, fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm als Konsequenz. „Wegen des gesamtgesellschaftlichen Charakters ist hier der Bundeshaushalt gefordert.“ Storm appelliert an die künftige Bundesregierung, eine Definition versicherungsfremder Leistungen im Sozialgesetzbuch V aufzunehmen. Damit könne die Zuverlässigkeit und Transparenz der mittelfristigen Finanzplanung sowohl der GKV als auch des Bundeshaushalts gestärkt werden. „Darüber hinaus bedarf es umfassender Strukturreformen im Gesundheitswesen, um Effizienzpotenziale zu heben und gleichzeitig Versorgungsverbesserungen für die Versicherten zu ermöglichen“, so Storm weiter.
Arbeitgeberpräsident Dulger fordert Selektivverträge
Auch Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger äußerte sich zu den Ergebnissen der IGES-Studie: „Diese Zahlen sind ein Alarmsignal. Der drohende Rekordanstieg bei den Krankenkassenbeiträgen muss verhindert werden.“ Gleich nach der Bundestagswahl seien in allen Zweigen der Sozialversicherung umfassende Reformen notwendig, denn auch in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung drohten 2023 höhere Beiträge. Die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialabgaben müsse gehalten werden. Dulger betont, dass der Bundeszuschuss an die Krankenversicherung verlässlich und ausreichend sein müsse. Einfach nur immer mehr Steuermittel in die Krankenversicherung zu geben, sei aber keine nachhaltige Lösung, um die Krankenversicherung finanzierbar zu halten. „Wir brauchen vor allem Maßnahmen, um den Kostendruck zu reduzieren, der durch die ausgabefreudigen Gesetze der letzten Jahre nochmal erhöht wurde“, so Dulger. Dazu gehöre eine Stärkung des Wettbewerbs und ein konsequentes Versorgungsmanagement, „bei dem die Krankenversicherungen verstärkt Selektivverträge mit Leistungsanbietern schließen dürfen und so eine passende und umfassende Versorgung anbieten können“.
1 Kommentar
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von Anita Peter am 15.06.2021 um 12:34 Uhr
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