Zimpfen.de stellt seinen Service ein

BMG: Keine Zertifikate per Videosprechstunde

Dresden - 23.06.2021, 17:50 Uhr

Beim Erstellen digitaler COVID-19-Impfzertifikate besteht das Bundesministerium für Gesundheit auf eine haptische Prüfung des analogen Impfnachweises. (Bild: IMAGO / Christian Ohde) 

Beim Erstellen digitaler COVID-19-Impfzertifikate besteht das Bundesministerium für Gesundheit auf eine haptische Prüfung des analogen Impfnachweises. (Bild: IMAGO / Christian Ohde) 


Ministerium fordert sensorische Prüfung

Für Apotheker und Ärzte als Leistungserbringer bedeutet das: Sie müssen zunächst die Impfdokumentation auf gängige Missbrauchsszenarien prüfen. „Hierzu gehört etwa die Prüfung des Impfausweises auf Abweichungen von dem vorgegebenen Standard, die Prüfung der Echtheit anhand anderer Impfungen als Referenz für die generelle Bereitschaft der Teilnahme an Schutzimpfungen und etwa der Dokumentation der COVID-19-Schutzimpfungen selbst. Dabei zeigen sich Abweichungen nicht zuletzt im Hinblick auf Formatierungen, das Layout oder standardisierte Texte, die in Fälschungen regelmäßig nicht fehlerfrei abgebildet sind“, zählt das BMG auf. Zugleich könnten beispielsweise eine abweichende Farbgebung oder unübliche Papiersorten einen Hinweis auf das Vorliegen einer Fälschung bieten. „All diese sensorischen Merkmale können mit derzeit verwendeten Videodiensten oder etwaigen Limitierungen bei den Bandbreitenverfügbarkeiten nicht vergleichbar genau geprüft werden.“

Eine weitere Sicherheit biete, so heißt es weiter, „bei einer Ausstellung im Präsenzverfahren insbesondere die potenziell höhere Vertrautheit mit den in unmittelbarerer Umgebung impfenden Leistungserbringern, bzw. den von diesen verwendeten Unterschriften und Stempeln. Die amtliche Begründung des § 22 Abs. 5 IfSG betont dabei nachdrücklich die Bedeutung einer ortsnahen Ausstellung bei der Missbrauchsverhinderung (vgl. BT-Drs. S. 33). Ein Abweichen von diesem Grundsatz sei ausweislich der Begründung nur dann statthaft, wenn etwa zwischenzeitlich ein Wohnsitzwechsel erfolgt ist.“ Die geforderten Prüfschritte und die Dokumentenvorlage erforderten somit insgesamt einen unmittelbaren persönlichen Kontakt.

zimpfen.de will erstellte Zertifikate nicht abrechnen

Was bleibt nun nach dem Aus für zimpfen.de? „Wir nehmen viele Lektionen mit – u.a. warum Digitalisierung in Deutschland und insbesondere im Gesundheitswesen so schleppend läuft. Immerhin konnten wir der Gemeinschaft ein paar Tausend Euro Steuergelder einsparen. Die ausgestellten Zertifikate werden wir natürlich nicht abrechnen und alle erfassten Daten restlos löschen“, schreibt Brodowski. Die bisher ausgestellten Zertifikate behielten „nach unserem aktuellen Kenntnisstand“ ihre Gültigkeit. Enttäuschung bleibt dennoch. Im letzten Satz der Erklärung steht: „Wir bedanken uns für eure Unterstützung und freuen uns darauf, in unserer zurückgewonnenen Freizeit nun lieber wieder digitale Angebote etablierter, ,professioneller‘ Dienstleister auf ihre Sicherheit zu untersuchen.“



Anja Köhler, Freie Journalistin
redaktion@daz.online


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