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Neue Testverordnung
Diese neuen Pflichten kommen auf testende Apotheken zu
Anspruch auf digitale Zertifikate
Was ebenfalls noch nicht ganz klar ist, obwohl der 1. Juli schon in einer Woche ist, ist die praktische Handhabung der Test- und Genesenenzertifikate, auf die die Getesteten künftig Anspruch haben. Ihre Grundlage findet sich so wie die für die Impfzertifikate in § 22 Infektionsschutzgesetz. Sie werden also auch vom Robert Koch-Institut (RKI) technisch generiert – die Verbändeplattform „mein-apothekenportal.de“ dürfte hier ebenfalls Mittler zwischen Apotheke und RKI sein. Doch abgeschlossen sind die Vorbereitungen für die neue Aufgabe offensichtlich noch nicht. Ein ABDA-Sprecher verweist auf Nachfrage, ob ab 1. Juli auch digitale COVID-19-Genesenenen- sowie -Testzertifikate über mein-Apothekenportal ausgestellt werden können, auf einen Satz auf die ABDA-Handlungshilfe zu den Impfzertifikaten: Diese könnten noch nicht ausgestellt werden, da das RKI derzeit erst die technischen Voraussetzungen schaffe.
Und auch in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum digitalen Impfnachweis ist – Stand heute – zu lesen, dass sich negative Tests oder eine durchgemachte Infektion zukünftig in der CovPass-App und in der Corona-Warn-App (nächste Entwicklungsstufe „bis Ende Juni“) als Testzertifikat beziehungsweise Genesenenzertifikat hinterlegen lassen werden. Hier wird man wohl darauf vertrauen müssen, dass die Technik bis zum 1. Juli steht.
Was jedoch schon klar ist: Für die Ausstellung von Genesenenzertifikaten erhält die Apotheke ab 1. Juli 6 Euro, die Vergütung für die Testzertifikate ist mit der Testvergütung bereits abgegolten.
3 Kommentare
Testzentrum
von Manuela Peters am 08.07.2021 um 19:36 Uhr
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neue Testauflagen bei Corona Schnelltests
von Sigrid-Renate Drasch am 27.06.2021 um 10:07 Uhr
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Corona Schnelltests
von Martin Straulino am 25.06.2021 um 18:54 Uhr
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