Neue Testverordnung

Diese neuen Pflichten kommen auf testende Apotheken zu

Berlin - 24.06.2021, 17:50 Uhr

Ab 1. Juli kommen neben einer sinkenden Vergütung neue Aufgaben bei PoC-Testungen auf die Apotheken zu. (Foto: Mattis Kaminer / AdobeStock)

Ab 1. Juli kommen neben einer sinkenden Vergütung neue Aufgaben bei PoC-Testungen auf die Apotheken zu. (Foto: Mattis Kaminer / AdobeStock)


Anspruch auf digitale Zertifikate

Was ebenfalls noch nicht ganz klar ist, obwohl der 1. Juli schon in einer Woche ist, ist die praktische Handhabung der Test- und Genesenenzertifikate, auf die die Getesteten künftig Anspruch haben. Ihre Grundlage findet sich so wie die für die Impfzertifikate in § 22 Infektionsschutzgesetz. Sie werden also auch vom Robert Koch-Institut (RKI) technisch generiert – die Verbändeplattform „mein-apothekenportal.de“ dürfte hier ebenfalls Mittler zwischen Apotheke und RKI sein. Doch abgeschlossen sind die Vorbereitungen für die neue Aufgabe offensichtlich noch nicht. Ein ABDA-Sprecher verweist auf Nachfrage, ob ab 1. Juli auch digitale COVID-19-Genesenenen- sowie -Testzertifikate über mein-Apothekenportal ausgestellt werden können, auf einen Satz auf die ABDA-Handlungshilfe zu den Impfzertifikaten: Diese könnten noch nicht ausgestellt werden, da das RKI derzeit erst die technischen Voraussetzungen schaffe.

Und auch in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum digitalen Impfnachweis ist – Stand heute – zu lesen, dass sich negative Tests oder eine durchgemachte Infektion zukünftig in der CovPass-App und in der Corona-Warn-App (nächste Entwicklungsstufe „bis Ende Juni“) als Testzertifikat beziehungsweise Genesenenzertifikat hinterlegen lassen werden. Hier wird man wohl darauf vertrauen müssen, dass die Technik bis zum 1. Juli steht.

Was jedoch schon klar ist: Für die Ausstellung von Genesenenzertifikaten erhält die Apotheke ab 1. Juli 6 Euro, die Vergütung für die Testzertifikate ist mit der Testvergütung bereits abgegolten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Testzentrum

von Manuela Peters am 08.07.2021 um 19:36 Uhr

Ich werde ebenfalls aufhören zu testen, mit der geringen Bezahlung für die Tests zahle ich noch drauf.Die Dokumentationspflicht steigt bei geringerer Vergütung,da wir als Praxis ohnehin erschlagen werden mit Aufzeichnungspflichten sprengt das jetzt den Rahmen.

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neue Testauflagen bei Corona Schnelltests

von Sigrid-Renate Drasch am 27.06.2021 um 10:07 Uhr

Weil einige grosse Testzentren wohl betrogen haben, müssen jetzt alle anderen, die korrekt arbeiten, dafür bezahlen. Das ist Methode Spahn! Qualität spielt sowieso keine Rolle! Und dass nur wenige der getesteten Personen die CoronaWarnApp haben und erstaunlch viele Personen nicht einmal ein Handy besitzen, kommt nicht bei den Politikern an. Und wir sollen alles richten für viel weniger Geld…….. nein danke, ich höre auf, sobald ich meine bereits teuer gekauften hochwertigen Tests verbraucht habe.

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Corona Schnelltests

von Martin Straulino am 25.06.2021 um 18:54 Uhr

Mehr Pflichten für weniger Geld - nein Danke!
Ich höre ab Juli erst einmal mit dem Testen auf.
Wir haben nur Tests von Roche verwendet und hochqualifiziertes Personal eingesetzt.
Mit der neuen Testverordnung wird es eine Verschiebung zu weniger Qualität und weniger Kompetenz geben - offensichtlich von der Politik so gewollt ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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