Sprich: Ab August muss die Apotheke das Zertifikat via CWA und die Übermittlung zumindest anbieten. In der Begründung des Verordnungsentwurfs erklärt das BMG, dass die CWA in der „neuesten Version 2.1“ auch Schnelltestergebnisse empfangen könne und im Fall eines positiven Testergebnisses Kontaktpersonen gewarnt würden. Und das soll genutzt werden. Zu schwer soll die Anbindung nicht werden: Es werde „ein niedrigschwelliges System in Form eines Webportals zur Verfügung gestellt, an das sich jederzeit weitere Anbieter anschließen können“, heißt es. Über dieses werden dann die Ergebnisse umgehend an das CWA-System übermittelt.
Für Schnelltest-Partner, die noch keine eigene Softwarelösung für die Testabwicklung im Einsatz haben, werde ein CWA-Schnelltestportal mit den notwendigen Funktionalitäten angeboten. Für diejenigen, die bereits eine eigene Softwarelösung implementiert haben oder eine Softwarelösung Dritter zum Management des Testprozesses einsetzen, werde eine Schnittstelle für die Anbindung der Partnersysteme an das CWA-System angeboten. „Beide Anschluss-Optionen sind somit als Zusatz zu bestehenden Schnelltest-Management-Systemen ausgestaltet. Die verpflichtende CWA-Anbindung kommt als zusätzlicher Übermittlungsweg an die getestete Person hinzu, ersetzt jedoch bestehende Systeme nicht, da diese weiterhin erforderlich bleiben, beispielsweise zur Terminvereinbarung sowie zur Ergebnisübermittlung an Personen, die die CWA nicht verwenden oder einer Übermittlung in die CWA nicht zustimmen“, so die Verordnungsbegründung.
Dass die Anbindung mit der Vergütung verknüpft ist, sei geboten, „da nur mittels CWA ein Warnprozess ausgelöst werden kann“. Erfolgt der Test auf Staatskosten (zunächst geht es nur um Bürgertests), muss der Leistungserbringer neben seinen bisherigen (digitalen) Übermittlungswegen auch eine digitale Übermittlung des Testergebnisses in die CWA einrichten und anbieten. Auf Wunsch der getesteten Person muss das Antigen-Schnelltestergebnis dann auch an die CWA des RKI übermittelt werden. Man muss also keinem Kunden diese Übermittlung aufzwingen, schon gar nicht, wenn er die CWA gar nicht nutzt. Und damit Apotheken und allen anderen Anbietern genug Zeit bleibt, sich anzuschließen, gilt die Pflicht ab 1. August.
Hier finden Sie die neue Coronavirus-Testverordnung zum Herunterladen.
3 Kommentare
Testzentrum
von Manuela Peters am 08.07.2021 um 19:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
neue Testauflagen bei Corona Schnelltests
von Sigrid-Renate Drasch am 27.06.2021 um 10:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Corona Schnelltests
von Martin Straulino am 25.06.2021 um 18:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.