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Bundesrat billigt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Neues Gesetz soll Menschenrechte in den Lieferketten stärken
Bemühen, aber keine Erfolgspflicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll aber auch abstecken, wo die Grenzen für die Handlungspflicht der Unternehmen liegen. Es begründet lediglich eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht. Die Unternehmen sollen ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben, auch wenn sie eine gesamte Lieferkette nicht komplett nachverfolgen oder bestimmte Präventions- oder Abhilfemaßnahmen nicht vornehmen konnten, weil dies tatsächlich oder rechtlich unmöglich gewesen wäre.
Außerdem sollen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich haftbar gemacht werden können. Als Kontrollbehörde für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingesetzt. Sie kann bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen.
Europäische Richtlinie wird ebenfalls kommen
Parallel dazu wird das Anliegen auch auf europäischer Ebene vorangetrieben. Am 10. März 2021 hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag für eine europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten und Rechenschaftspflicht von Unternehmen angenommen, der deutlich über die Anforderungen des deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes (Stand März 2021) hinausgeht. Die EU-Kommission soll noch in diesem Jahr einen Vorschlag für die entsprechende Richtlinie vorlegen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll nachher an eine künftige europäische Regelung angepasst werden.
Chemie und Pharma schon sehr aktiv
In seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf des Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetzes vom 4. Mai 2021 hatte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hervorgehoben, dass viele Unternehmen zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) internationale Codes of Conduct und Lieferantenverträge besäßen, in denen sie sich und ihre Partner zur Achtung von Menschenrechten verpflichten. Außerdem gebe es zahlreiche nationale und supranationale Brancheninitiativen mit Blick auf nachhaltiges Lieferkettenmanagement und verantwortungsvolle Beschaffung, in denen deutsche Unternehmen aktiv seien.
Eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Sommer letzten Jahres, die die menschenrechtliche Risiken entlang ganzer Wertschöpfungsketten in elf so genannten „Fokusbranchen“ analysiert hat, bezeichnet Chemie und Pharma wegen dieser branchenweiten Aktivitäten bereits als „vergleichsweise fortgeschritten“.
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