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Positionen für die 20. Legislaturperiode
GKV-Spitzenverband: Lehren aus der Pandemie ziehen
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat anlässlich der im Herbst anstehenden Bundestagswahlen seine „Positionen für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025“ beschlossen. Anders als in früheren Positionspapieren fordern die Kassen nicht lautstark die „Liberalisierung“ des Apothekenmarkts. Apotheken finden sogar nur im Zusammenhang mit Lieferengpässen Erwähnung. Im Zentrum stehen vielmehr die Corona-Pandemie und ihre Folgen, aus denen Lehren für die nächste Legislaturperiode zu ziehen seien.
Der GKV-Spitzenverband ist eigentlich bekannt für seine regelmäßigen Spitzen in Richtung Apothekerschaft. Regelmäßig gehörte vor Bundestagswahlen – und nicht nur dann – zum Beispiel die Forderung nach einer Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots zum Repertoire. Auch die Vergütung der Apotheken war immer wieder Attacken ausgesetzt.
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In diesem Jahr schlagen die Kassen allerdings sanftere Töne an. Am vergangenen Freitag präsentierte der GKV-Spitzenverband seine „Positionen für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025“, die zuvor der Verwaltungsrat beschlossen hatte. Sie stehen ganz unter dem Eindruck der Pandemie. In ihr habe sich das Gesundheitswesen „als ein gesellschaftlicher Stabilitätsanker erwiesen“, konstatieren die Verwaltungsratsvorsitzenden Uwe Klemens und Volker Hansen im Vorwort. Strukturen und Kapazitäten konnten demnach kurzfristig und flexibel auf notwendige Versorgungsbedarfe ausgerichtet werden. Bundestag, Bundesregierung und Selbstverwaltung hätten mit einer Vielzahl von Sonderregelungen die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, damit dies möglich bleibt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen will man nun Lehren ziehen.
Zudem gelte es, bestehende Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln: „Wir brauchen mehr Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen, eine stärkere Koordination von Behandlungsabläufen und eine Integration der Versorgungsstrukturen.“ So müssten nicht nur die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär überwunden werden – nötig sei auch „die patientenorientierte Konzentration der unterschiedlichen medizinischen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe“. Der kontinuierliche Austausch der Partner der Gesundheitsversorgung und ihre interprofessionelle Zusammenarbeit müsse gefördert werden, heißt es etwas allgemein.
Lieferengpässe: Auch Apotheken sollen melden
Apotheken finden nur in einem Zusammenhang explizit Erwähnung. Und zwar bei Lieferengpässen im Bereich der Arzneimittelversorgung. Diese müssten vermieden werden. Wie das gelingen kann? Der Kassenverband spricht hier von Transparenz und Sanktionen, geht aber nicht in die Einzelheiten: „Ein kurzfristig notwendiger Schritt ist, Transparenz über die Versorgungssituation mit Arzneimitteln zu schaffen. Notwendig ist ein durchgängig verpflichtendes, sanktionsbewehrtes System. Zudem müssen auch Großhändler und Apotheken einbezogen werden, damit tatsächlich ein umfassendes Bild entsteht.“ Der Spitzenverband ist überzeugt: Apotheken werden dadurch nicht etwa be-, sondern vielmehr entlastet: „Durch eine elektronische Umsetzung dieser Meldungen entsteht kein Mehraufwand – es ist sogar eine Entbürokratisierung des Apothekenalltags möglich.“ Die so gewonnene Information über (drohende) Engpässe könnte auch für eine Steuerung der Nachfrage genutzt werden.
Rabattverträge als zentrales Steuerungsinstrument
Um die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln mittelfristig sicherzustellen, müssten auch die bisherigen Pflichten für die Hersteller konkretisiert werden. Insbesondere bedürfe es einer stärkeren Diversifikation der Arzneimittelproduktion, damit etwaige Ausfälle kompensiert werden können. Ein klares Bekenntnis enthält das Positionspapier allerdings zu Rabattverträgen: Sie seien ein „zentrales Steuerungsinstrument, um eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu gewährleisten“. Zudem werde gerade hierdurch eine längerfristige Planung der Produktionskapazitäten ermöglicht.
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