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6 statt 18 Euro
KBV will Zertifikate-Vergütung rückwirkend absenken
Samstagszuschlag für impfende Ärzte?
Darüber hinaus pocht die Bundesvereinigung auf einen Samstagszuschlag für Arztpraxen, die in den sprechstundenfreien Zeiten Menschen gegen COVID-19 impfen. „Hierdurch könnten die besonderen Aufwände bei Wochenendimpfungen abgebildet werden, die mit der in der Impfverordnung vorgesehenen ärztlichen Vergütung der Impfungen in Höhe von 20 Euro je Impfung bei weitem nicht honoriert sind“, meint die KBV. „In diesem Zusammenhang hatte die KBV bereits einen Zuschlag in Höhe von 12 Euro je Impfung am Samstag vorgeschlagen.“
Zudem bitten die Kassenärzte um eine Lösung, was die Feststellung des COVID-19-Status der Versicherten betrifft. „Der Verordnungsgeber sollte die mit der 7. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung aufgetretene Regelungslücke zur nachträglichen Feststellung des Genesenenstatus schließen“, heißt es. „Entsprechend der aktualisierten STIKO-Empfehlung kann der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion nach Genesung durch einen spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen. Die Coronavirus-Testverordnung sollte durch die Aufnahme der Antikörperserologie zur nachträglichen Feststellung der Infektion, beispielsweise als neuer § 4 c Antikörperserologie, ergänzt werden und so die Regelungslücke zwischen der STIKO-Empfehlung und der aktuellen Coronavirus-Testverordnung schließen.“ Die Vergütung könne sich an der Höhe der Vergütung nach § 10 der Coronavirus-Testverordnung (Labordiagnostik mittels Antigen-Test) orientieren. Diese beträgt 15 Euro.
3 Kommentare
Schwierig vielleicht für die KV, nicht für die Apotheken-RZ
von Andreas Grünebaum am 07.07.2021 um 18:46 Uhr
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Bovine spongiforme Logorrhoe
von Andreas P. Schenkel am 01.07.2021 um 20:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Bovine spongiforme Logorrhoe
von Plaumann Renate am 02.07.2021 um 8:40 Uhr
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