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6 statt 18 Euro
KBV will Zertifikate-Vergütung rückwirkend absenken
Das Bundesgesundheitsministerium plant, die Vergütung für das nachträgliche Ausstellen digitaler Impfzertifikate zum 8. Juli von 18 auf 6 Euro zu senken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fürchtet jedoch Abrechnungsprobleme. In ihrer Stellungnahme zum entsprechenden Verordnungsentwurf fordert sie nun, die Vergütung rückwirkend zum 1. Juli zu kürzen, um dem vorzubeugen.
Seit kurzem liegt ein Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung aus dem Hause Spahn vor. Darin ist vorgesehen, die Vergütung der Apotheken für das nachträgliche Ausstellen digitaler COVID-19-Impfnachweise zum 8. Juli auf pauschal 6 Euro je Zertifikat zu senken. Derzeit bekommen sie 18 Euro je Zertifikat, beziehungsweise 18 plus 6 Euro, wenn sie beide Impfnachweise für eine Person in einem Rutsch digitalisieren. Auch Arztpraxen, die nachträglich die nötigen QR-Codes für Geimpfte erzeugen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, erhalten nach der aktuellen Version der Verordnung diese Beträge. Praktisch ist das jedoch nur von untergeordneter Bedeutung, denn die meisten Praxen bieten diesen Service ohnehin nicht an.
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Viele Apotheker:innen ärgern sich darüber, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun zum wiederholten Male nachträglich an ihrer Vergütung für Extra-Leistungen in der Pandemie schraubt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf jetzt noch einen drauf: Sie fordert, die Vergütung nicht wie geplant zum 8. Juli zu kürzen, sondern rückwirkend zum 1. Juli.
„Aus Sicht der KBV ist es erforderlich, die Anpassungen der Vergütungshöhe für die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats auf 6 Euro zum Monatswechsel vorzunehmen“, schreiben die Kassenärzte in ihrer Stellungnahme. „Die Anpassung sollte daher rückwirkend zum 1. Juli erfolgen.“ Andernfalls fürchtet die KBV erhebliche Schwierigkeiten bei der Abrechnung. „Zudem wird damit verhindert, dass es zu irrtümlichen oder missbräuchlichen Abrechnungen kommt, in denen noch der bisherige Wert von 18 Euro angegeben wird.“
Samstagszuschlag für impfende Ärzte?
Darüber hinaus pocht die Bundesvereinigung auf einen Samstagszuschlag für Arztpraxen, die in den sprechstundenfreien Zeiten Menschen gegen COVID-19 impfen. „Hierdurch könnten die besonderen Aufwände bei Wochenendimpfungen abgebildet werden, die mit der in der Impfverordnung vorgesehenen ärztlichen Vergütung der Impfungen in Höhe von 20 Euro je Impfung bei weitem nicht honoriert sind“, meint die KBV. „In diesem Zusammenhang hatte die KBV bereits einen Zuschlag in Höhe von 12 Euro je Impfung am Samstag vorgeschlagen.“
Zudem bitten die Kassenärzte um eine Lösung, was die Feststellung des COVID-19-Status der Versicherten betrifft. „Der Verordnungsgeber sollte die mit der 7. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung aufgetretene Regelungslücke zur nachträglichen Feststellung des Genesenenstatus schließen“, heißt es. „Entsprechend der aktualisierten STIKO-Empfehlung kann der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion nach Genesung durch einen spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen. Die Coronavirus-Testverordnung sollte durch die Aufnahme der Antikörperserologie zur nachträglichen Feststellung der Infektion, beispielsweise als neuer § 4 c Antikörperserologie, ergänzt werden und so die Regelungslücke zwischen der STIKO-Empfehlung und der aktuellen Coronavirus-Testverordnung schließen.“ Die Vergütung könne sich an der Höhe der Vergütung nach § 10 der Coronavirus-Testverordnung (Labordiagnostik mittels Antigen-Test) orientieren. Diese beträgt 15 Euro.
3 Kommentare
Schwierig vielleicht für die KV, nicht für die Apotheken-RZ
von Andreas Grünebaum am 07.07.2021 um 18:46 Uhr
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Bovine spongiforme Logorrhoe
von Andreas P. Schenkel am 01.07.2021 um 20:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Bovine spongiforme Logorrhoe
von Plaumann Renate am 02.07.2021 um 8:40 Uhr
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