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E-Rezept-Apps: Wo die Gematik-Welt endet

Stuttgart / Berlin - 08.07.2021, 12:15 Uhr

Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierung im BMG (Mitte), trifft beim ABDA-Talkformat „Lass uns reden!“ auf ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (rechts). (x / Quelle: youtube / ABDA)

Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierung im BMG (Mitte), trifft beim ABDA-Talkformat „Lass uns reden!“ auf ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (rechts). (x / Quelle: youtube / ABDA)


Erwartungen der ABDA an die Rechtsverordnung

Schon vor mehr als einem Jahr hatte der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, Peter Froese, beklagt, dass das E-Rezept vor diesem Hintergrund nicht einmal so behandelt werde wie eine Busfahrkarte. Denn eine elektronische Fahrkarte gilt jeweils nur in der App des Verkehrsunternehmens.

Die ABDA deutet aus dieser Option offenbar einen deutlichen und einseitigen Vorteil für die Versandbranche. Das verwundert, denn auch wenn den E-Rezept-Patienten die Wahl für einen möglicherweise ungeschützten Übertragungsweg bleibt, muss das nicht nur DocMorris und Co. zugutekommen. Auch die Vor-Ort-Apotheken würden von dieser Übertragungsmöglichkeit profitieren und könnten ihren Kundinnen und Kunden einen einfachen Weg der Rezeptübertragung anbieten.

Missbrauchspotenzial oder Mehrwert?

Overwiening formulierte gegenüber BMG-Vertreter Ludewig die Erwartung, entsprechende Schranken in der noch ausstehenden Rechtsverordnung zu definieren. Man wolle sich diese Fragestellungen im Rahmen der aktuell laufenden Tests in der Fokusregion Berlin/Brandenburg genau anschauen, erwiderte Ludewig daraufhin. Aus Sicht des Verordnungsgebers geht es dabei offenbar vor allem um die Frage, ob solche Funktionen über ein gewisses Missbrauchspotenzial verfügen. Einerseits wolle man verhindern, dass E-Rezepte eingelöst werden, die der jeweiligen Person gar nicht zustehen. Andererseits sollen die Versicherten frei in ihrer Entscheidung sein, wo sie ihre Rezepte einlösen. „Aber es ist natürlich Sinn  und Zweck der Telematikinfrastruktur, dass dies alles in einer sicheren Umgebung stattfindet“, betonte Ludewig.

Neben den Apotheken und Arzneimittelversendern sieht er als Adressaten für die E-Rezept-Tokens auch die Angehörigen, die dann im Namen der Patienten die Verordnungen einlösen können sollen. „Das soll aber im Kern aus der Gematik-App auf einem sicheren Weg passieren.“ Das BMG wolle noch klären, ob hierfür dynamische E-Rezept-Tokens notwendig sind oder statische ausreichen. Während statische QR-Codes ein Link zu einem festen Ziel darstellen und nicht mehr bearbeitet werden können, bieten dynamische QR-Codes mehr Funktionen, weil sie auch nach ihrer Generierung bearbeitbar bleiben. Dynamische Codes sind auch einfacher zu scannen als statische, da das jeweilige Symbol weniger dicht ist.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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