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Warten auf „Anpassungen am Webportal“
Wo hakt es bei den Genesenenzertifikaten aus der Apotheke?
„Das Genesenenzertifikat erhalten Sie in Arztpraxen“
Unbefriedigend ist das Schweigen auch deshalb, weil die technischen Voraussetzungen für die Ärzte bereits geschaffen sind. In den FAQ rund um die digitalen Nachweise ist auf der RKI-Webseite zum digitalen Impfnachweis derzeit zu lesen: „Das Genesenenzertifikat erhalten Sie in Arztpraxen“. Wer den QR-Code des Genesenenzertifikates in die App einscanne, bekomme für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats einen vollständigen Immunschutz angezeigt.
Hier wird auch das in den Apotheken immer wieder auftretende Problem aufgegriffen, wie vorzugehen ist, wenn eine von COVID-19 genesene Person eine einmalige „Genesenenimpfung" bekommen hat. Wie ist ein solcher Nachweis praktisch auszustellen? Mit den bisherigen Möglichkeiten auf mein-apothekenportal.de jedenfalls nicht. Doch in den FAQ heißt es zu der Frage: „Ich habe als Genesener eine einmalige ,Genesenenimpfung' bekommen. Wie kann ich meine vollständige Immunisierung nachweisen?“
Scannen Sie den QR-Code Ihres digitalen Corona-Impfzertifikats mit der CovPass-App. 15 Tage nach der Impfung zeigt die App einen vollständigen Schutz an. Wichtig: Auf Ihrem digitalen Impfzertifikat muss bei „Erstimpfung/Wiederimpfung: 1/1“ eingetragen sein. Nur dann kann die App einen vollständigen Impfstatus anzeigen. Sie erhalten das digitale Corona-Impfzertifikat in Apotheken, Arztpraxen oder Impfzentren, wenn Sie zusammen mit dem Gelben Impfpass oder der Impfbescheinigung einen positiven PCR-Test oder ein gültiges Genesenenzertifikat vorlegen.“
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) spricht hier auf Nachfrage der DAZ von speziellen „Gesenenimpfzertifikaten“ und verweist ebenfalls auf den Zertifikatsvermerk des speziellen Impfschemas „1 von 1 Impfung“. Das BMG bestätigt zudem: „Sowohl Genesenenzertifikate als auch Genesenenimpfzertifikate können zurzeit in Arztpraxen bereits ausgestellt werden, die das Webportal von IBM nutzen. Bei der Integration in das IT-System der Arztpraxis oder des Impfzentrums hängt die Umsetzung von den Zeitplänen des individuellen Anbieters ab. Für die Genesenenzertifikate haben dies auch bereits einige IT-System Hersteller für die Arztpraxen technisch umgesetzt und zur Verfügung gestellt.“ Und was ist nun mit Apotheken? Dazu sagt das BMG: „Apotheken werden die Zertifikate in Kürze anbieten – hier sind apothekenseitig noch Anpassungen am Webportal notwendig.“
An welchem Webportal genau diese Anpassungen nötig sind, blieb auf erneute Nachfrage unbeantwortet – doch anzunehmen ist, dass die Apothekerschaft nur an ihrem eigenen Portal etwas anpassen wird. Trotz mehrfacher Nachfragen bei der ABDA, ob künftig das DAV-Portal für den Service bereitsteht, ist von dort bislang keine Antwort zu erhalten. Es ist also noch etwas Geduld gefragt.
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