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Neu auf der Liste: Schmerzmittel und Migränetherapeutika
Die Indikationsliste umfasste bisher unter anderem Präparate zur Behandlung von saisonaler allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), Augenerkrankungen (z. B. bakterielle Konjunktivitis), akute Atemwegserkrankungen (z. B. Bronchospasmen, Husten) Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Übelkeit und Erbrechen, Refluxsymptome, Durchfall), zahlreiche Medikamente gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen, Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen (Sildenafil) und gynäkologischen Beschwerden wie Scheidenpilz. Anfang Juli sind nun rezeptpflichtige Wirkstoffe zur Behandlung von akuten Schmerzen (z. B. Ibuprofen 600 mg) und Migräne (diverse Triptane) hinzugekommen.
AMVV und ApBetrO
Sumatriptan gibt es jetzt auch rezeptfrei
Die Schmerzmittel dürfen hauptsächlich an Erwachsene und nur bei akuten Schmerzen abgegeben werden und die Migräne-Therapeutika ebenfalls nur an Erwachsene und nur dann, wenn in der Vergangenheit bereits eine Migräne diagnostiziert wurde. Um die Patientensicherheit im Auge zu behalten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Studie zur Überwachung der Abgabemengen und zur Aufdeckung eines Missbrauchs der gelisteten Schmerzmittel veranlasst. Die Untersuchung läuft bis 2025.
42 Indikationen und rund 200 Wirkstoffe
Außerdem wurde die Indikationsliste mit Arzneimitteln ergänzt, die zum 1. Juli von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilt wurden. Sie werden in den Indikationen Vitamin- und Mineralienmangel, Einschlafstörungen (Doxylaminsuccinat), Hypotone Kreislaufregulationsstörungen (Etilefrin), Reisekrankheit und Gleichgewichtsstörungen (Cinnarizin), zur Notfallkontrazeption (Levonorgestrel) beziehungsweise zur Notfalltherapie der Opioid-Überdosierung (Naloxon) eingesetzt.
Insgesamt enthält die Liste aktuell 42 Indikationen für häufige Krankheiten und rund 200 Wirkstoffe. Die Listen der Arzneimittel für andere Indikationen werden derzeit geprüft. Sie werden auf der Webseite des BAG publiziert, sobald sie vom EDI genehmigt sind.
Abgabe nur bei persönlicher Anwesenheit
Für alle Indikationsgruppen gilt, dass bei der Abgabe die von der Expertengruppe festgelegten Anforderungen und Einschränkungen eingehalten werden müssen. Außerdem dürfen Apotheker die betreffenden Präparate nur persönlich abgeben und die Patienten müssen für die Beurteilung und Übergabe des Arzneimittels persönlich anwesend sein. Darüber hinaus muss die Abgabe dokumentiert werden. Die Kantonsapothekervereinigung (KAV) hat dazu eigens eine Vollzugshilfe erlassen. Die direkt in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet.
1 Kommentar
Paradiesische Zustände
von Wilhelm Tell am 13.07.2021 um 8:20 Uhr
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