COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen

Zwei Millionen Dosen Comirnaty für die Praxen

Berlin - 12.07.2021, 12:15 Uhr

Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird jetzt in den Arztpraxen für die Zweitimpfung nach einer ersten Impfung mit AstraZeneca zum Einsatz kommen.  (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird jetzt in den Arztpraxen für die Zweitimpfung nach einer ersten Impfung mit AstraZeneca zum Einsatz kommen.  (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Arztpraxen erhalten in der Woche vom 19. bis 25. Juli rund zwei Millionen Impfstoffdosen von Biontech/Pfizer. Außerdem stellt der Bund Impfstoff von AstraZeneca bereit. Von Johnson & Johnson kommt keine Lieferung. Das hat laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Die KBV informiert überdies zum besonderen Prozedere der Doppelbestellung am morgigen Dienstag.

Am vergangenen Freitagnachmittag hat die KBV mitgeteilt, mit wie viel COVID-19-Impfstoffen die Arztpraxen in der 29. Kalenderwoche (ab 19. Juli) rechnen können. Das sind rund zwei Millionen Impfstoffdosen Comirnaty®. Außerdem stellt der Bund Impfstoff von AstraZeneca bereit – eine konkrete Menge ist nicht genannt. Allerdings war aus Großhandelskreisen zu hören, dass schon in den letzten beiden Wochen vom Bund bereitgestellte Vaxzevria®-Dosen von den Ärzten beziehungsweise Apotheken nicht abgerufen wurden. Dort gibt es also noch Vorräte. Von Johnson & Johnson kommt in der kommenden Woche gar keine Lieferung in die Praxen.

Bei der morgigen Impfstoffbestellung (13. Juli, bis 12 Uhr) besteht die Besonderheit, dass Vertragsärztinnen und -ärzte einmalig Impfstoff für zwei Wochen anfordern müssen: für die 29 und die 30. Kalenderwoche. Vergangene Woche wurde der Bestellmodus umgestellt, weil die Nachfrage inzwischen regional unterschiedlich ausfällt. Und so sollen ab dem 26. Juli die Dosen nicht mehr nach der Einwohnerzahl je Bundesland, sondern nach dem Bedarf verteilt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Arztpraxen den Impfstoff zwei Wochen im Voraus und damit früher als bisher bestellen. Wie die KBV mitteilt, werden dann BMG und Großhandel nach dieser Bestellung den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen.

Was gilt für die Bestellung für die 29. KW?

Bei der Impfstoffbestellung für die Woche vom 19. bis 25. Juli gibt es weiterhin keine Höchstbestellmenge für Erst- und Zweitimpfungen: Ärzte geben auf den Rezepten an, wie viele Dosen Comirnaty® und wie viele Dosen Vaxzevria® sie in der Woche benötigen. Da für zwei Wochen Impfstoff bestellt wird, schreiben sie außerdem auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“.

Weil die STIKO jetzt ein heterologes Impfschema bei AstraZeneca für alle Altersgruppen empfiehlt, ist es nicht ausgeschlossen, dass Ärzte keine oder nur wenige Biontech-Dosen für Erstimpfungen erhalten. Impfstoffbestellungen für Zweitimpfungen werden vorrangig bedient. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollten darauf achten, dass zunächst Impfzyklen, die mit Biontech/Pfizer begonnen wurden, innerhalb des gemäß der Zulassung vorgesehenen Abstands von maximal sechs Wochen abgeschlossen werden. 

Für die Woche vom 26. Juli bis 1. August melden die Vertragsärzte und -ärztinnen den Apotheken ihren Bedarf an Impfstoff von Biontech/Pfizer und von AstraZenca. Die Rezepte kennzeichnen sie mit dem Zusatz „Bestellung für die 30. KW“. Impfstoff von Johnson & Johnson wird auch in der letzten Juliwoche nicht an die Praxen ausgeliefert. Wie die KBV mitteilt, ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit noch nicht absehbar, ab wann dieser Impfstoff den Arztpraxen wieder angeboten wird. Nach jetzigem Stand soll dafür ab August der mRNA-Impfstoff des amerikanischen Herstellers Moderna auch in den Praxen verimpft werden können.

Ab 20. Juli wird wieder nur für eine Woche bestellt

Die „doppelte“ Bestellung ist nur anlässlich der Umstellung des Bestellsystems nötig. Danach erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – allerdings immer zwei Wochen im Voraus: Also wird am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August bestellt. 

Mit dem geänderten Verfahren wird es auch keine Vorgaben zu den Bestellmengen mehr geben. Ärzte und Ärztinnen geben auf den Rezepten nur noch an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie benötigen. Das BMG geht laut KBV davon aus, dass zukünftig genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Es weist zugleich darauf hin, dass die Praxen jeweils nur die Menge an Impfstoff bestellen sollen, die sie in der jeweiligen Woche verimpfen werden. 

Kürzungen bleiben möglich

Trotz des bedarfsabhängigen Bestellsystems kann es auch künftig zu Kürzungen bei den Bestellmengen kommen. Bei der KBV heißt es: „Die Apotheken werden deshalb weiterhin die Praxen darüber informieren, mit wie vielen Dosen sie rechnen können. Künftig wird dies bereits am Dienstag (erstmals am 20. Juli) erfolgen – also knapp eine Woche vor der Auslieferung des Impfstoffes an die Arztpraxen“. Kurzfristige Abweichungen können dem Großhandel zufolge allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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