Superfoods-Beratungswissen – Teil 20

Algenöl – das „vegane Fischöl“

11.08.2021, 17:50 Uhr

Algenöl wird als vegane Alternative zu Fischöl beworben, da es reich an Omega-3-Fettsäuren ist. Unbedingt auf die Zusammensetzung achten, da Algenöl häufig mit anderen Ölen gemischt angeboten wird. (Foto: EcoPim-studio / stock.adobe.com)

Algenöl wird als vegane Alternative zu Fischöl beworben, da es reich an Omega-3-Fettsäuren ist. Unbedingt auf die Zusammensetzung achten, da Algenöl häufig mit anderen Ölen gemischt angeboten wird. (Foto: EcoPim-studio / stock.adobe.com)


Gemischt und angereichert

Ulkenia-Algenöl darf in der Europäischen Union in Backwaren, Müsliriegeln und nichtalkoholischen Getränken als Lebensmittelzutat enthalten sein. Das Öl aus Schizochytrium ist außerdem erlaubt als Zutat in Milch- und Milchersatzerzeugnissen, Streich- und Speisefetten, in Salatsoßen, Frühstückscerealien, Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke sowie in Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Sucht man „reines“ Mikroalgenöl, so findet man es oft vermischt mit Rapsöl, Leinöl, Hanföl oder Walnussöl. Weil Mikroalgenöl leicht oxidiert und ranzig wird, fügen die Hersteller außerdem Antioxidanzien wie Tocopherole und Ascorbinsäure oder Zitrus- und Rosmarinextrakte hinzu, teilweise auch, um den Algengeschmack zu kaschieren. Man sollte die Zutatenliste genau studieren, um sich ein Bild über die Zusammensetzung und Mengenverhältnisse in dem Produkt zu machen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Gehalt an DHA und EPA schon in den Ausgangsprodukten, erst recht aber in der verarbeiteten Version, außerordentlich stark schwanken kann. Das betrifft auch die Preise: Diese bewegen sich zwischen 5 und 30 Euro pro 100 ml. 

Höchstmengen beachten!

Mikroalgenöle dürfen nur bis zu bestimmten Höchstmengen in den verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden. Als Zutat müssen sie wie folgt deklariert werden: „Enthält DHA-reiches Öl aus der Mikroalge ...“ Ein Warnhinweis, dass die Menge von 5 g EPA und DHA zusammen täglich nicht überschritten werden soll, ist bei Dosierungen ab 2 g täglich für Nahrungsergänzungsmittel sowie angereicherte Lebensmittel vorgeschrieben.

Gesundheitliche Vorteile?

Omega-3-Fettsäuren sind in kleinen Mengen ohne Zweifel lebensnotwendig und gesund. Laut der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind eine Reihe von dosisabhängigen, gesundheitsbezogenen Aussagen zu Omega-3-Fettsäuren, unabhängig von ihrer Quelle, ausdrücklich erlaubt. So dürfen die Hersteller darauf hinweisen, dass Omega-3-Fettsäuren die Fließeigenschaften des Blutes verbessern, die Blutgerinnung hemmen, Blutdruck senkend und entzündungshemmend wirken sowie den Fettstoffwechsel positiv beeinflussen. Schwangere und Stillende können durch Einnahme von DHA zur normalen Entwicklung des Gehirns ihres Fötus bzw. Säuglings beitragen.

Marketing-Lyrik

Im Internet findet man immer wieder Gesundheitsversprechen zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die weit über die vom Gesetzgeber erlaubten Aussagen hinausgehen und ausschließlich der Werbung und Vermarktung dienen. So erfährt man, dass Algenöl Fettleibigkeit bekämpft sowie als Allround-Heilmittel bei Diabetes und Grippe eingesetzt werden kann oder gegen „Strahlenvergiftungen“ oder allgemeine „Vergiftungen im Körper“ hilft. Außerdem wird Algenöl als „reich an Ballaststoffen“ angepriesen. Großes Fragezeichen: ein Öl mit Ballaststoffen? Natürlich soll es auch bei allen Arten von Verdauungsproblemen wirken. Selbstverständlich fehlen für alle diese Aussagen ernst zunehmende Belege. 



Reinhild Berger, Apothekerin
redaktion@daz.online


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