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Mehr Geld, mehr Nachwuchs, strengeres Makelverbot
Das sind die Anträge zum Deutschen Apothekertag
E-Rezept, pharmazeutische Dienstleistungen und Grippeimpfungen: Der Apothekerberuf steht wohl vor einem grundlegenden Wandel. Am 22. und 23. September wird das Apothekerparlament beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf unter anderem über diese Themen diskutieren. Die DAZ hat sich das Antragspaket angeschaut – was bewegt den Berufsstand ganz besonders in diesem Jahr?
Kurz vor der Bundestagswahl findet Ende September der Deutsche Apothekertag in Düsseldorf statt. Nachdem die Versammlung des Apothekerparlaments im vergangenen Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie ersatzlos gestrichen worden war, ist sie in diesem Jahr als Hybridveranstaltung angelegt. Diskussionsbedarf gibt es wohl zur Genüge. Inzwischen liegen auch die Anträge vor. Die DAZ hat sie sich angeschaut und einige interessante Punkte herausgefischt.
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Die Apothekerkammer Nordrhein fordert, die Trennung von Arzneimittelverschreibung und -abgabe und das Makelverbot nochmals zu schärfen. Insbesondere soll ein „früher Zugriff“ auf E-Rezeptdaten verhindert werden. Hintergrund ist die Doppelfunktion ausländischer Anbieter als Versandapotheke und Plattformbetreiber. Denn diese könnten mit dem Zugangscode für ein E-Rezept die inhaltlichen Details als Versandapotheken auslesen und hätten damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber „Nur“-Plattformen. Darum wird gefordert, dass die Nutzung der Verordnungsdaten vor der Leistungserbringung unzulässig sein soll. Außerdem werden wettbewerbsrechtliche Regeln für die Nutzung des Papierausdrucks des Zugangscodes für E-Rezepte gefordert.
Die Landesapothekerkammer Hessen wünscht Regeln für die „automatisierte und verknüpfte Verordnung und Distribution von Arzneimitteln im digitalen Raum“, um Missbrauch und Fehlgebrauch von Arzneimitteln zu verhindern. Dies zielt auf grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, bei denen Rezepte auf der Grundlage von Fragebögen ausgestellt und dann zur Belieferung an Versandapotheken weitergeleitet werden. Die Antragsteller räumen die Schwierigkeiten bei der Regelung ein, fordern aber Anstrengungen des Gesetzgebers. Das Problem dürfte insbesondere in der EU-weiten Regelung liegen.
Aus Corona lernen
Ein Leitantrag verknüpft sechs Anträge zu den Konsequenzen der Corona-Pandemie, darunter einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands. Demnach sollen die Apotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems „ordnungspolitisch und wirtschaftlich“ verstärkt unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht die Beibehaltung einiger nun bewährter pandemiebedingter Regelungen. Dies betrifft die Handlungsspielräume bei der Arzneimittelabgabe, die Herstellung von Desinfektionsmitteln und die bürokratischen Erleichterungen bei der Hilfsmittelabgabe. Außerdem werden Mindestvorbereitungszeiten bei neuen Aufgaben und verlässliche Vergütungszusagen gefordert.
Neue Leistungen der Apotheken
Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand bringt einen weitreichenden Antrag zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ein. Es solle alles darangesetzt werden, „honorierte pharmazeutische Dienstleistungen jetzt schnellstmöglich für Versicherte erlebbar zu machen“. Dies mag als Appell an die Krankenkassen als Verhandlungspartner gedacht sein. Außerdem soll der Gesetzgeber in dem Antrag aufgefordert werden, die Finanzierung für die Dienstleistungen „zeitnah zu erhöhen“ und mittelfristig eine Anpassung an steigende Kosten und an die Morbiditätsentwicklung vorzunehmen. Allerdings gibt es weiterhin keinen Hinweis auf die geplante Auswahl der Dienstleistungen. Es wird also mehr Geld für Leistungen gefordert, von denen noch nicht bekannt ist, worin sie inhaltlich bestehen.
1 Kommentar
LOL
von Franz Fischer am 13.08.2021 um 16:41 Uhr
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