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Coronavirus-Impfverordnung
Keine Vergütung für COVID-19-Impfstoff-Versorgung der Kliniken
ABDA: Änderung wird angeregt
Die ABDA informiert ihre Mitgliedsorganisationen aktuell in einem Rundschreiben, dass sie die Neuregelung im Vergütungsparagrafen (§ 9 Abs. 1 ImpfVO) nach einer internen Bewertung als „diskussions- und voraussichtlich korrekturbedürftig“ einschätzt. Denn auch im Rahmen der Impfungen in Krankenhäusern entstehe entsprechender Aufwand für die Krankenhaus- und krankenhausversorgenden Apotheken im Zusammenhang mit der Impfstoffabgabe, der zu vergüten sei – zumal diese Apotheken auch die Großhandelsvergütung abrechnen und weiterleiten müssten.
Die ABDA steht demnach bereits mit den „Verbänden der Marktbeteiligten“ in Kontakt. Gegenüber dem Ministerium werde „in geeigneter Weise eine Änderung angeregt werden“. Dem Vernehmen nach ist laut ABDA-Rundschreiben seitens des Ministeriums auch noch in diesem Monat ein Entwurf für eine Änderungsverordnung geplant – auch einige andere Details erscheinen offenbar anpassungsbedürftig.
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