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Wie weisen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellberechtigung nach?
Nachweis der Bestellberechtigung: Es wird in den Ländern unterschiedlich geregelt werden, welche Ärztinnen und Ärzte im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdiensts impfen dürfen. Zwingend ist in jedem Fall, dass sie sich am sogenannten Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts beteiligen. Analog zu den Privat- und Betriebsärztinnen und -ärzten müssen sie spätestens bei der ersten Bestellung bei der Apotheke eine von der Bundesdruckerei ausgestellte Bescheinigung vorlegen, dass sie an das DIM des RKI angeschlossen sind (gilt auch für Ärztinnen und Ärzte in Justizvollzugsanstalten und Krankenhäusern). Ärztinnen und Ärzte in Impfzentren und mobilen Impfteams benötigen eine von der zuständigen Stelle des Landes ausgestellte Bescheinigung, dass sie berechtigt sind, COVID-19-Impfstoffe bei Apotheken zu bestellen.
Pharmazentralnummern: Für die Bestellungen der COVID-19-Impfstoffe stehen jeweils extra BUND-PZN zur Verfügung. Ab sofort sollen folgende PZN genutzt werden:
- Pharmazentralnummern für Bestellungen von Vertrags-, Privat- und Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern:
- Comirnaty® (BioNTech) 17377588 (COMIRNATY BIONTECH BUND 1 Vial)
- Vaxzevria® (AstraZeneca) 17377625 (VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND 1 Vial)
- COVID-19-Impfstoff (Janssen) 17377648 (COVID19 VACCINE JANSSEN BUND 1 Vial)
- Spikevax® (Moderna) 17377602 (SPIKEVAX MODERNA BUND 1 Vial)
- Pharmazentralnummern für Bestellungen von Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst einschließlich beauftragter Dritter, Impfzentren und mobiler Impfteams:
- Comirnaty® (BioNTech) 17755286 (COMIRNATY BIONTECH BUND OEGD 1 Vial)
- Vaxzevria® (AstraZeneca) 17755323 (VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND OEGD 1 Vial)
- COVID-19-Impfstoff (Janssen) 17755731 (COVID19 VACCINE JANSSEN BUND OEGD 1 Vial)
- Spikevax® (Moderna) 17755240 (SPIKEVAX MODERNA BUND OEGD 1 Vial)
Bestellformular: Für die Bestellung benutzen Vertragsärztinnen und -ärzte wie gehabt das Formular Muster 16. Alle anderen bestellberechtigten Ärztinnen und Ärzte, einschließlich jene des öffentlichen Gesundheitsdiensts, der Impfzentren und mobiler Impfteams, benutzen ein blaues Rezept (DIN A6 quer). Die Bestellungen sind arztgebunden.
Impfzubehör: Wie bereits berichtet, plant das BMG, dass zukünftig das Impfzubehör nicht mehr vialbezogen mit den COVID-19- Impfstoffen mitgeliefert wird. Mit der Auslieferung der am Dienstag, 21. September 2021, bestellten COVID-19-Impfstoffe am 4. Oktober 2021 (KW 40) wird der Großhandel das benötigte Zubehör nicht mehr mitliefern. Ärztinnen und Ärzte können dann das Zubehör separat und zeitlich unabhängig von den COVID-19-Impfstoffen entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen bestellen. Die Kosten für das Impfzubehör werden weiterhin vom Bund übernommen. Die Details werden derzeit zwischen dem BMG und den Beteiligten geklärt.
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Mehr Information finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. Dort steht auch das Dokument „COVID-19-Impfstoffe - Wichtige Änderungen für die Bestellung in KW 38 (21. September 2021) für KW 40 (4. bis 8. Oktober 2021)“ zum Download bereit.
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