Leitantrag

DAT-Beschluss: Pandemieregeln sollen verstetigt werden

Düsseldorf - 23.09.2021, 10:30 Uhr

Neben den inhabergeführten Apotheken wurden die Krankenhausapotheken ergänzt, weil diese ebenfalls, unter anderem mit Desinfektionsmittelherstellung, ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet haben. (c / Foto: Schelbert)

Neben den inhabergeführten Apotheken wurden die Krankenhausapotheken ergänzt, weil diese ebenfalls, unter anderem mit Desinfektionsmittelherstellung, ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet haben. (c / Foto: Schelbert)


Ein Leitantrag des Deutschen Apothekertages befasste sich am gestrigen Mittwoch mit den Konsequenzen der SARS-CoV-2-Pandemie für die Regelversorgung. Auch unter dem Gesichtspunkt zukünftiger Krisen. Unter anderem ging es darum, die derzeit befristeten Handlungsspielräume der Apotheken, zum Beispiel durch erweiterte Aut-idem und Aut-simile-Regelungen bei der Arzneimittelabgabe und der Herstellung von Desinfektionsmitteln, zu entfristen bzw. wiederherzustellen. 

Vor-Ort-Apotheken haben in der Pandemie ihren Stellenwert mehr als unter Beweis gestellt. Unter anderem haben sie die Arzneimittelversorgung in allen Pandemiephasen flächendeckend aufrechterhalten und zahllose Lieferengpässe gemanagt, Aufklärungsarbeit geleistet und gegen Fake News gekämpft, mehr als fünf Millionen Liter Desinfektionsmittel hergestellt, über 30 Millionen Menschen kurzfristig mit kostenfreien Schutzmasken versorgt, Kapazitäten für Antigen-Schnelltests aus dem Boden gestampft, die Belieferung von mehreren zehntausend Ärzten und Ärztinnen mit Impfstoffen gegen COVID-19 gemanagt und mehr als 25 Millionen digitale Impfzertifikate ausgestellt.

Allerdings mussten dabei immer wieder Steine aus dem Weg geräumt werden. Da waren beispielsweise rechtliche Beschränkungen bei der Desinfektionsmittelherstellung, die nämlich eigentlich nach geltendem Recht den Apotheken gar nicht erlaubt war. Dazu kam die teilweise sehr kurze Zeitspanne, in der auf Vorgaben reagiert werden musste und die keine Zeit für Vorbereitungen ließ. Zu allem Überfluss wurde dann auch kurzfristig und nachträglich das Honorar gekürzt.

(Foto: Schelbert)

Um solchen Scharmützeln, auch im Hinblick auf zukünftige Krisen, vorzubeugen, haben mehrere Kammern und Verbände in ihren Anträgen Konsequenzen gefordert, die dann in einem Leitantrag zusammengefasst wurden. Laut diesem soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, 

  • die inhabergeführten Apotheken und Krankenhausapotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems ordnungspolitisch und wirtschaftlich verstärkt zu unterstützen,
  • die derzeit befristeten Handlungsspielräume der Apotheken, insbesondere bei der Abgabe von Arzneimitteln (erweitertes aut idem und aut simile) zu entfristen,
  • die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken dauerhaft zu ermöglichen,
  • die erlassenen bürokratischen Erleichterungen für die Abgabe von Hilfsmitteln beizubehalten,
  • verlässliche Vergütungszusagen zu treffen, bei denen nötigenfalls zwischen einmaligen Einrichtungskosten, einer festen Honorierung für die apothekerliche Leistung und möglicherweise schwankenden Sachkosten im Einkauf differenziert wird.

Apotheken haben gerade mit ihrer Schnelligkeit gepunktet

Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung gab es zwei Änderungen. Zum einen wurden neben den inhabergeführten Apotheken die Krankenhausapotheken ergänzt, weil diese ebenfalls, unter anderem mit Desinfektionsmittelherstellung, ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet haben. Außerdem wurde der Zusatz, Mindestvorbereitungszeiten für die Implementierung neuer Aufgaben, gestrichen. Begründet wurde das damit, dass das ja grundsätzlich wünschenswert sei, aber während der Pandemie kein gutes Signal. Schließlich haben die Apotheken gerade mit ihrer schnellen Reaktion auf neue Gegebenheiten gepunktet. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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