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Neue Grundsatzerklärung der FIP
Alle müssen bei der Digitalisierung mitziehen
An der Digitalisierung des Gesundheitswesens führt kein Weg vorbei. Das dürfte jedem klar sein. Auch vor den Offizinen macht sie nicht halt. Mit einer neuen Grundsatzerklärung will der Welt-Apothekerverband FIP der Entwicklung in der Apothekenpraxis mehr Schub verleihen. Alle sollen in die Pflicht genommen werden, die Politik, die Apothekerorganisationen und last but noch least natürlich jeder einzelne Apotheker in seinem Arbeitsumfeld.
Mit einer neuen Grundsatzerklärung will der Welt-Apothekerverband dafür sorgen, dass das Potenzial der Digitalisierung in den Apotheken so schnell wie möglich und so gut wie möglich gehoben wird. „Wir erwarten, dass die Auswirkungen digitaler Fortschritte wie prädiktive und personalisierte Medizin, Gesichtserkennung, natürliche Sprachverarbeitung und erweiterte Realität noch mehr an Bedeutung gewinnen werden“, sagt Jacqueline Surugue, Vorsitzende des FIP Technology Forums. Apotheker müssten mit all diesen aufkommenden Neuerungen Schritt halten. „Wir müssen darauf vorbereitet sein, die Herausforderungen anzunehmen, um die Pharmazie in ihre digital unterstützte Zukunft zu führen“, fügt Surugue an.
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In der neuen Grundsatzerklärung zur Digitalisierung verweist die FIP auf die lange Tradition der Apotheken im Umgang mit digitalen Technologien auf allen Ebenen der pharmazeutischen Versorgung. Der Apothekerberuf habe seine Bereitschaft zur Digitalisierung jederzeit bewiesen, heißt es in dem Papier. Nun soll noch eine Schippe draufgelegt werden. Die Grundsatzerklärung enthält eine lange Reihe konkreter Empfehlungen an Regierungen und politische Entscheidungsträger, die FIP-Mitgliedsorganisationen, akademische Institutionen und die Apotheker selbst, die die digitale Transformation unterstützen sollen.
Die To-Do-Liste für die Politik
Die Regierungen und politischen Entscheidungsträger sollen sich für gemeinsame internationale, interoperable digitale Standards sowie für eine anerkannte internationale Terminologie und Taxonomie einsetzen. So sollen der schnelle und reibungslose Austausch von Gesundheitsdaten und -informationen gewährleistet und kostspielige Schnittstellen zwischen digitalen Gesundheitsinformationssystemen vermieden werden. Außerdem sollen sie eine angemessene Regulierung für die Nutzung digitaler Technologien in den Bereichen Marketing, Verkaufsförderung und Kauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten durchsetzen. Dabei sollte nach Meinung der FIP besonderes Augenmerk auf die Qualität und Patientensicherheit in der Lieferkette und die Fälschungsprävention gelegt werden. Außerdem sollen die politischen Entscheidungsträger und Regierungen wirksame Vereinbarungen und Verfahren zur gemeinsamen Nutzung von Daten zwischen Fachkräften von Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Behörden oder Forschungseinrichtungen und Patienten ermöglichen und „innovative Vergütungsmodelle“ für digitale Gesundheitsdienste schaffen.
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