Ralf König zur Diskussion über SMC-B-Karten

„Man darf nicht die ausbremsen, die aktiv vorangehen“

14.10.2021, 17:50 Uhr

Ralf König ist neben seiner Beratertätigkeit für Spahns Ministerium selbst Apothekeninhaber und musste ebenfalls bereits leidvolle Erfahrung mit der Regelung „Eine SMC-B pro Apotheke“ machen. (x / Foto: Jan Pauls)

Ralf König ist neben seiner Beratertätigkeit für Spahns Ministerium selbst Apothekeninhaber und musste ebenfalls bereits leidvolle Erfahrung mit der Regelung „Eine SMC-B pro Apotheke“ machen. (x / Foto: Jan Pauls)


Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Apotheken unter anderem eine SMC-B-Karte. Bislang gingen die Kammern davon aus, dass eine Karte pro Betriebserlaubnis ausreicht. Doch zunehmend wird in der Branche Unverständnis über diese Haltung geäußert. So auch von Ralf König, der als Director Pharmacy im Health Innovation Hub (hih) das BMG bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens berät. König musste als Apothekeninhaber selbst leidvolle Erfahrungen machen – sowohl mit der starren SMC-B-Regelung als auch mit einem lästigen Apostroph im Apothekennamen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird funktionieren, das E-Rezept wird kommen. Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken ist zuversichtlich, dass „schon im nächsten Jahr ein bis zwei Millionen Rezepte täglich über die TI verschickt werden“. Das erklärt er in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Der Gematik-Chef weiß allerdings auch, dass für den ausfallsicheren Datenaustausch innerhalb der TI noch einiges getan werden muss. Hinzu kommt, dass man bis Ende 2025 die ganze TI-Architektur grundlegend überholen will.

Eine aktuelle Fragestellung aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken ergibt sich aus der Anzahl der SMC-B-Karten, die von den Kammern an die Betriebe ausgegeben werden. Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigt man eine Identifikationsnummer. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt.

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In vielen Fällen könnte es notwendig sein, dass Apotheken über mehrere SMC-B-Karten verfügen müssen. Das betrifft einerseits mögliche technische Defekte, die einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführen. Andererseits landen in vielen Betrieben schon heute ankommende Verordnungen in verschiedenen (E-Mail-)Postfächern. Apotheken, die sich neben ihrer Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel betätigen, könnten also womöglich auf mehrere SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs angewiesen sein. Gegenüber der DAZ hatte sich dazu beispielsweise der Kölner Apothekeninhaber Erik Tenberken geäußert.

30 SMC-B-Karten pro Versender?

„Das haben wir schon länger auf dem Schirm“, erklärt Ralf König, der als Director Pharmacy im Health Innovation Hub (hih) das Bundesgesundheitsministerium noch bis zum Jahresende berät. Er bringt den Konflikt wie folgt auf den Punkt: „Die Standesvertretung gesteht dem Berufsstand nicht das zu, was die Gematik dem Ausland zugesteht.“ Damit meint König, dass die ausländischen Versender nicht von den Kammern, sondern von der Gematik mit den Komponenten für den Anschluss an die TI versorgt wurden – so auch mit mehreren SMC-B-Karten. Auch Tenberken hatte „aus verlässlicher Quelle“ erfahren, dass die großen EU-Arzneimittelversender jeweils rund 30 SMC-B-Karten im Einsatz haben. Auch deshalb, weil es pro SMC-B-Karte eine „Durchsatzobergrenze“ gibt. Laut Gematik liegt diese bei etwa 2.000 non-QES-Signaturen pro Stunde.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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