Ralf König zur Diskussion über SMC-B-Karten

„Man darf nicht die ausbremsen, die aktiv vorangehen“

14.10.2021, 17:50 Uhr

Ralf König ist neben seiner Beratertätigkeit für Spahns Ministerium selbst Apothekeninhaber und musste ebenfalls bereits leidvolle Erfahrung mit der Regelung „Eine SMC-B pro Apotheke“ machen. (x / Foto: Jan Pauls)

Ralf König ist neben seiner Beratertätigkeit für Spahns Ministerium selbst Apothekeninhaber und musste ebenfalls bereits leidvolle Erfahrung mit der Regelung „Eine SMC-B pro Apotheke“ machen. (x / Foto: Jan Pauls)


„König’s“ mit oe und ohne Apostroph

Und auch auf weitere Stolperfallen weist er hin, die er selbst aus dem Weg räumen musste, um seine König’s Apotheke in Nürnberg für Kundinnen und Kunden online besser auffindbar zu machen. „Das ‚oe‘ bei Koenig ist ja schon doof genug.“ Doch er ging sogar noch einen Schritt weiter. Damit Nutzer der Gematik-App später seine Apotheke im Verzeichnisdienst noch besser finden können, strich er aus dem Namen kurzerhand den Apostroph. Zukünftig heißt sie also Königs Apotheke – grammatikalisch korrekt mit unmittelbar angehängtem Genitiv-S. Damit einhergehend musste eine neue Betriebserlaubnis und darüber hinaus auch eine neue SMC-B-Karte beantragt werden.

Versandhandel schuld an restriktiver Haltung der Kammern? 

Die Diskussion um die Anzahl der SMC-B-Karten hält König für ein spannendes Thema. Er kann nachvollziehen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen intensiv Gedanken machen, wie sie nicht nur im Internet, sondern auch innerhalb der TI eindeutig auffindbar sind. Er weiß, dass das Thema derzeit noch vor allem bei den Betriebserlaubnisinhabern eine Rolle spielt, die auch gleichzeitig Versandhandel betreiben. Daher vielleicht auch die restriktive Haltung der Kammern? Doch für König steht fest: „Man darf nicht die ausbremsen, die aktiv vorangehen.“ Er hält es für müßig, darüber zu diskutieren. „Die Kollegen wollen sich doch engagieren im gesetzlichen Rahmen. Dann lasst sie doch!“

Die Zurückhaltung der Selbstverwaltungen habe dazu geführt, dass Deutschland bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Vergleich mit dem europäischen Ausland immer noch Jahre zurückliegt. Daher befürwortet König auch die Ankündigung einer „TI 2.0“. „In Schweden nutzt man als Patient für alle Anwendungsfälle einfach nur seinen Personalausweis.“ Eine Nummer für alles – davon sei man hierzulande noch weit entfernt.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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