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Deutscher Ärztetag
Ärzte fordern Dispensierrecht im Notdienst
Die Delegierten beim Deutschen Ärztetag fordern den Gesetzgeber auf, das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Notdienst einzuführen. Apotheken könnten unverzüglich benötigte Medikamente oft nicht zeitnah liefern, was letztlich zulasten der Patientinnen und Patienten gehe, so die Begründung.
Ist das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte der letzte Ausweg, um Menschen auf dem Land im Notdienst mit Medikamenten zu versorgen? Das legt zumindest ein Beschluss des Deutschen Ärztetags nahe. Am vergangenen Montag und Dienstag kam das Ärzteparlament in Berlin zusammen und verabschiedete unter anderem einen Antrag, in dem es den Gesetzgeber auffordert, hierfür die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Wörtlich lautet der Beschluss wie folgt:
Die Abgeordneten des 125. Deutschen Ärztetages 2021 fordern den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Schritte einzuleiten, um ein ärztliches Dispensierrecht im Rahmen der Notfallversorgung und im organisierten Notdienst zur Verbesserung der Patientenversorgung zu ermöglichen.“
Vor allem immobile Patientinnen und Patienten auf dem Land hätten das Nachsehen, weil die nächstgelegene Notdienstapotheke oft so weit von ihrem Wohnort entfernt sei, dass sie nicht zeitnah mit dringend benötigten Medikamenten versorgt werden könnten, heißt es in der Begründung. „Immer wieder müssen wir feststellen, dass unverzüglich benötigte Medikamente zur Behandlung akuter Erkrankungen im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung durch die örtlichen Apotheken nicht zeitgerecht geliefert werden können“, halten die Delegierten fest.
Besonders die Flutkatastrophe habe „eindrucksvoll gezeigt, dass die medizinische Versorgung schnell und zuverlässig nur durch die Hausärzte und Fachärzte vor Ort sichergestellt wurde, während Lieferketten teilweise wochenlang blockiert waren“. Gleichzeitig konnten Patientinnen und Patienten die Apotheken wegen des Zusammenbruchs der Infrastruktur nicht erreichen. „Solche Naturereignisse werden zukünftig wiederholt auftreten. Hier ist Rechtssicherheit für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu schaffen, indem ausdrücklich die Abgabe von Medikamenten im Notfall oder Notdienst erlaubt wird – also ein Dispensierrecht auch für Ärztinnen und Ärzte erteilt wird.“
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Erst kürzlich hatte auch der NAV-Virchowbund sich für das Dispensierrecht stark gemacht – zwar nicht auf den Notdienst beschränkt, dafür aber zunächst nur in Modellprojekten. Auch die Delegierten des Virchowbunds begründeten ihren Vorstoß bei der Bundeshauptversammlung Ende Oktober in Berlin mit der abnehmenden Apothekendichte und damit einhergehenden Versorgungsproblemen für die Bevölkerung. Entsprechende Forderungen sind zudem meist dann zu vernehmen, wenn Apotheken und Kassen sich regional auf Modellprojekte zur Grippeimpfung in den Apotheken einigen konnten.
5 Kommentare
Dispensirrecht für ärzte im Notdienst
von Pille62 am 05.11.2021 um 9:58 Uhr
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Kontrahierungszwang
von Thomas Bsonek am 04.11.2021 um 8:29 Uhr
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Dipensierrecht
von Birgit Kuchenreuther am 03.11.2021 um 20:34 Uhr
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von Pharmi am 03.11.2021 um 14:13 Uhr
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AW: Lieferketten
von Rita Längert am 04.11.2021 um 8:15 Uhr
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