Beschluss der Gematik-Gesellschafter

Bis zu acht Telematik-IDs pro Apotheke

Stuttgart - 17.11.2021, 10:45 Uhr

Die Gesellschafter der Gematik empfehlen, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten und Telematik-IDs ausgeben sollten. (Screenshot: Medisign.de / DAZ)

Die Gesellschafter der Gematik empfehlen, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten und Telematik-IDs ausgeben sollten. (Screenshot: Medisign.de / DAZ)


Kosten für alle zusätzlichen SMC-B-Karten müssen die Betriebe selbst schultern

Diese Haltung war für Apothekeninhaber wie Erik Tenberken aus Köln jedoch inakzeptabel, vor allem deshalb, weil § 313 Abs. 1 Satz 2 SGB V ja ausdrücklich die „Identifikation und Adressierung von […] organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern“ einschließt. Der Bedarf mehrerer SMC-B-Karten ergebe sich daraus, dass Apotheken sich zunehmend differenzierten, um den Menschen Mehrwerte zu bieten. „Es existiert nicht die Standard-Apotheke, die sich die ABDA wünscht“, betonte Tenberken im Gespräch mit der DAZ. Am Beispiel der SMC-B-Karten zeige sich für ihn, wie sehr die Apothekerschaft in Fragen der digitalen Zukunftsgestaltung im Standesdünkel gefangen ist.

Durch den Beschluss der Gematik-Gesellschafter wird nun nochmal nachdrücklich konkretisiert, dass Apotheken als Leistungserbringer innerhalb der TI Anspruch auf mehrere SMC-B-Karten, vor allem auf mehrere Telematik-IDs haben. Die Anzahl dieser unterschiedlichen Telematik-IDs richtet sich nach der Anzahl der Organisationseinheiten – maximal soll sie acht betragen. „Besser als nichts“, meint Tenberken zu diesem Beschluss. Er weiß aus verlässlicher Quelle, dass die großen EU-Arzneimittelversender wie DocMorris und Shop Apotheke jeweils rund 30 SMC-B-Karten im Einsatz haben werden. Auch, weil es pro SMC-B-Karte eine „Durchsatzobergrenze“ gibt. Nach Angaben der Gematik liegt diese bei etwa 2.000 non-QES-Signaturen pro Stunde.

Die Kosten für alle zusätzlichen SMC-B-Karten müssen die Betriebe übrigens selbst schultern. In der aktuellen Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband ist nur die Erstattung einer SMC-B-Karte pro Apothekenbetriebsstätte vorgesehen. Selbst die Kosten für eine Ersatzkarte müssen die Betriebe zunächst selbst aufbringen, weil die Refinanzierungsvereinbarung nur greift, wenn es tatsächlich zu einem technischen Defekt gekommen ist. Doch gemessen an dem betriebswirtschaftlichen Risiko, das die Apotheken bei einem wochenlangen Ausfall ihrer TI-Anbindung befürchten müssen, lohnt sich die Investition auf jeden Fall. Offen bleibt, ob vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses der Gematik-Gesellschafter bei Nachverhandlungen des DAV mit dem GKV-Spitzenverband auch mehrere Telematik-IDs in die Erstattung übernommen werden. Angekündigt wurden solche Möglichkeiten immer wieder vonseiten des DAV.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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