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2G in Geschäften und Böller-Verbot an Silvester
Das sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
Böller verkaufen verboten
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr wie schon im vergangenen verboten sein. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es zudem ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.
Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In den Schulen gilt generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.
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