Erstattung von 650.000 Impfstoffdosen

Apotheken erhalten mehr als 7 Millionen Euro für liegengebliebene Grippeimpfstoffe

Berlin - 06.01.2022, 12:20 Uhr

Jetzt kommt das Geld für liegengebliebene Grippeimpfstoffe der Vorsaison. (Foto: IMAGO / Cord)

Jetzt kommt das Geld für liegengebliebene Grippeimpfstoffe der Vorsaison. (Foto: IMAGO / Cord)


Kommende Woche können Apotheken, die beim Nacht- und Notdienstfonds fristgerecht eine Erstattung für nicht verimpfte Grippeimpfstoffe der Saison 2020/21 beantragt haben, mit einer Auszahlung rechnen. Durchschnittlich werden öffentliche Apotheken laut NNF 912,91 Euro erhalten. Den Bund kommt die Angelegenheit deutlich günstiger als zuvor kalkuliert.

Das Warten hat eine Ende. Nächste Woche ist es endlich so weit: Die Apotheken, die in der Grippesaison 2020/21 auf Influenza-Impfstoffen sitzengeblieben waren, werden finanziell entschädigt. Lange war nicht klar, wer die Kosten für die übrig gebliebenen Vakzinen trägt. Im August vergangenen Jahres sagte der Bund dann zu, hierfür 16 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen

Auf Grundlage der „Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung“ wurde am 7. Oktober 2021 der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (NNF) vom Bundesgesundheitsministerium für die Abwicklung beliehen. Bis Ende November hatten die Apotheken Zeit, die Erstattung zu beantragen. Der NNF hatte im Herbst noch in Aussicht gestellt, dass die Auszahlung im vergangenen Jahr erfolgen werde. Doch bislang warteten die Apotheker:innen vergeblich.

Am heutigen Donnerstag meldet der NNF nun, seine Aufgabe erledigt zu haben: Insgesamt 7.573 Anträge seien fristgerecht eingegangen. 7.485 kamen von öffentlichen Apotheken und 88 von Krankenhausapotheken. Der NNF habe diese geprüft und korrigiert und dem Bundesamt für soziale Sicherung eine entsprechende Rechnung gestellt. Jetzt könne die Erstattung beginnen. In der kommenden Woche sollen die Beträge auf den Konten der Apotheken eingehen. Insgesamt werden 7.133.584,09 Euro ausgezahlt. Das ist weniger als die Hälfte der vom Bund grundsätzlich bereitgestellten 16 Millionen Euro.

Laut NNF geht es um 647.657 Dosen, die erstattet werden. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag der öffentlichen Apotheken betrage 912,91 Euro. Für seine Aufwendungen bringt der NNF pro Antrag eine Verwaltungskostenpauschale von 12,50 Euro in Abzug. Der Versand der Bescheide und die Auszahlung der Erstattungsbeträge soll am 7. Januar 2022 starten.

Der NNF weist erneut darauf hin, dass die Apotheken ihre anspruchsbegründenden Unterlagen noch bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahren müssen .



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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