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Einfluss der Mutationen
Schwächeln Antigentests bei Omikron-Infektionen?
Ende des letzten Jahres sorgte eine Veröffentlichung der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA für Verunsicherung. Die Botschaft: Zumindest einige SARS-CoV-2-Antigentests, auch Schnelltests genannt, sollen beim Nachweis der Omikron-Variante versagen. Gilt das etwa für die in Deutschland angebotenen Antigenschnelltests auch?
Jede neue SARS-CoV-2-Variante wirft neben der Frage nach der Wirksamkeit der Impfstoffe auch die Frage auf, ob die gängigen Tests diese auch erkennen. So hatte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA im Dezember 2021 mitgeteilt, dass vorläufige Daten einer Studie mit Lebendviren von Patienten darauf hindeuteten, „dass Antigentests die Omikron-Variante erkennen, aber möglicherweise eine verringerte Sensitivität aufweisen“. Die FDA betonte dabei, dass die Untersuchungen weitergingen und noch kein abschließendes Ergebnis vorliege. Die Behörde verwies außerdem darauf, dass es bereits Untersuchungen mit Proben gegeben habe, die durch Erhitzung unschädlich gemacht wurden. Bei dieser Studie hätten die Schnelltests Omikron mit ähnlicher Leistung erkannt wie andere Varianten. Versuche mit Lebendviren seien aber die beste Option, um die Eignung von Tests bestimmen zu können.
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Doch wie sieht es mit den Tests hierzulande aus? Die meisten der in Deutschland angebotenen Coronaschnelltests sind nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auch zum Nachweis der neuen Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 geeignet. Bis Mitte Dezember hätten 245 verschiedene Antigentests ein allgemeines Prüfverfahren durch ein PEI-Labor durchlaufen, 199 hätten die Untersuchung bestanden. Von diesen 199 könnten wiederum die allermeisten eine Omikron-Infektion nachweisen.
Der Auftrag für die vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests kommt vom Bundesministerium für Gesundheit. Sie erfolgte stichprobenartig aus der sogenannten BfArM-Liste. Diese wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt und listet Tests, die nach der Coronavirus-Testverordnung (Corona-TestV) erstattungsfähig sind.
2 Kommentare
Tests bei geboosterten Personen
von Konrads am 07.01.2022 um 9:11 Uhr
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N-Protein, Covidtests, Impfstoffe
von Scarabäus am 07.01.2022 um 8:58 Uhr
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