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separate Telematik-IDs für einzelne Organisationseinheiten
Kammern gehen gegen Gematik-Beschluss zu SMC-B-Karten vor
Die Landesapothekerkammern und die Bundesapothekerkammer sind nach wie vor nicht einverstanden mit dem im November gefällten Beschluss der Gematik-Gesellschafterversammlung. Demnach sind die Landesapothekerkammern für die Ausgabe von SMC-B-Karten mit separater Telematik-ID für einzelne Organisationseinheiten, etwa den Versandhandel, von Vor-Ort-Apotheken verantwortlich. Alle Kammern haben mittlerweile Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt, die Kammer Berlin hat exemplarisch Klage erhoben.
Die Gematik hat sich festgelegt: Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, sollen SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können. In dem Beschluss, den die Gesellschafterversammlung am 5. November 2021 gefasst hatte, wurde zudem bestimmt, dass die Apothekerkammern diese Karten an die Vor-Ort-Apotheken herausgeben (für EU-Versender ist die Gematik selbst für die Kartenausgabe zuständig). Demnach haben die Kammern dabei „die bereits zum Herausgabeprozess der SMC-B etablierte Berechtigungsprüfung“ für die jeweilige Vor-Ort-Apotheke durchzuführen. Zudem sollen sie lediglich die Schlüssigkeit des von der Apotheke dargestellten zusätzlichen Bedarfs prüfen. Und: Sie müssen sicherstellen, dass die offizielle Bezeichnung der Organisationseinheit für den Nutzer einer Anwendung, insbesondere der Name des für den Versandhandel betriebenen Webshops, über den Verzeichnisdienst auffindbar ist. Das ganze Verfahren sollte bis zum 1. Januar 2022 etabliert sein.
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Bereits im November nahm die BAK den Beschluss „mit Befremden“ zur Kenntnis. „Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte“, erklärte seinerzeit BAK-Präsident Thomas Benkert. Die Kritik: Die Gematik habe die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Benkert sagte: „Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen.“
Gematik: Inländerdiskriiminierung für Versender vermeiden
Mittlerweile haben nach Informationen der DAZ alle 17 Kammern Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. Die Gematik hat für deren Zweifel aber offenbar kein Verständnis. In einer Pressemitteilung vom 21. Dezember betonte sie, dass sie mit dem Beschluss „einen rechtskonformen Zustand hergestellt“ habe. Der Beschluss sollte demnach unter anderem dazu dienen, den diskriminierungsfreien Zugang des deutschen Versandhandels zur Telematikinfrastruktur sicherzustellen und eine Inländerbenachteiligung zu vermeiden, erklärte Gunnar Conrad, Leiter Recht bei der Gematik. EU-Versender würden über die Zugangsmöglichkeit bis Ende 2021 verfügen und damit etwa für Versicherte über die E-Rezept-App direkt adressierbar sein. „Aufgrund der bisherigen Weigerung einiger Landesapothekerkammern, SMC-B mit separater Telematik-ID auszugeben, werde diese Möglichkeit für den deutschen Versandhandel nur mit einer zeitlichen Verzögerung möglich sein“, so die Gematik.
Klage vor dem Landgericht Berlin
Den Kammern geht es dem Vernehmen nach weniger um die inhaltlichen Details – sie sind auch der Meinung, dass unterschiedliche Organisationseinheiten von Apotheken auffindbar und erreichbar sein müssen. Doch das „Wie“ des Beschlusses widerstrebt ihnen – und soll nun durch die eingelegten Rechtsmittel geklärt werden. Die Apothekerkammer Berlin hat neben dem Widerspruch auch eine zivilrechtliche Klage vor dem Landgericht Berlin eingelegt.
Durch die Verschiebung des E-Rezepts ist der Druck mittlerweile etwas gesunken – doch sicherlich ist allen Beteiligten daran gelegen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Mehrheitsgesellschafter der Gematik, gab sich zum Jahresende in einem Schreiben an Claudia Korf, ABDA-Geschäftsführerin Ökonomie, in diesem Punkt zuversichtlich. Es machte aber auch deutlich, dass es den besagten Gesellschafterbeschluss als für die Landeapothekerkammern verbindlich ansieht.
Und so suchen die Kammern und die BAK derzeit auch weiter den – zuvor vermissten – Dialog mit Gematik und BMG. Die Landesapothekerkammern untereinander sind ebenfalls im steten Austausch über das weitere Vorgehen. Am heutigen Nachmittag wollen sich die BAK-Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführer der Landesapothekerkammern in einer Telefonkonferenz über das Thema austauschen und Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren. Zu Details will man sich derzeit aber nicht öffentlich äußern.
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