Wenn der Schmelzpunkt keine Option ist

Identitätsprüfung von Erythromycin – so geht’s

25.01.2022, 09:15 Uhr

Im Europäischen Arzneibuch wird die Identitätsprüfung von Erythromycin unter anderem durch Dünnschichtchromatographie durchgeführt. (s / Foto: mehmet / AdobeStock)

Im Europäischen Arzneibuch wird die Identitätsprüfung von Erythromycin unter anderem durch Dünnschichtchromatographie durchgeführt. (s / Foto: mehmet / AdobeStock)


Dünnschichtchromatographie , IR-Spektroskopie  oder die Alternative aus dem DAC

Im Europäischen Arzneibuch wird die Identitätsprüfung von Erythromycin durch Dünnschichtchromatographie oder Infrarotspektroskopie durchgeführt. Als praxistaugliche Möglichkeit kann das Makrolid-Antibiotikum auch mithilfe einer alternativen Prüfmethode aus dem DAC identifiziert werden.

Mittlerweile existieren für rund 1.000 Ausgangsstoffe entsprechende Prüfvorschriften im DAC/NRF. Diese Prüfvorschriften dürfen in der Apotheke immer dann angewendet werden, wenn der zu prüfende Ausgangsstoff mit einem gültigen Prüfzertifikat geliefert und die Identität bereits vom Hersteller nach einer Arzneibuchvorschrift nachgewiesen wurde.

Identität mittels Laufhöhe und Rf-Wert bestätigen

Die Dünnschichtchromatographie ist eine gut geeignete Methode zur Identifizierung von Arzneistoffen. Eine Untersuchungslösung wird dabei gegen eine Vergleichslösung auf eine DC-Platte aufgetragen und die erhaltenen Rf-Werte ausgewertet.

Haben der Arzneistoff und die Vergleichssubstanz die gleiche Laufhöhe, gilt die Identität als bestätigt. Zur besseren Auswertung werden die Substanzen meist noch mit einem Sprühreagenz behandelt.

Was war nochmal der Rf-Wert?

Unter dem Rf-Wert (Retentionsfaktor) versteht man den Quotienten aus der Entfernung zwischen dem Auftragepunkt und der Mitte des Substanzflecks und der Entfernung zwischen Auftragepunkt und der Front des Fließmittels.

DAC-Probe 11: Praxistaugliche Prüfung von Erythromycin

Erythromycin kann nach DAC-Probe 11 geprüft werden: Dabei handelt es sich um eine vertikale Dünnschichtchromatographie auf kleinen Platten. Als stationäre Phase kommen Fertigplatten bis 100 mm Länge und 100 mm Breite mit Kieselgel 60 und einer mittleren Korngröße von 5 bis 40 µm zum Einsatz.

Zur Herstellung der Untersuchungs- und Vergleichslösung werden jeweils 5 mg Substanz in 5 ml Methanol gelöst. Als Vergleichssubstanz wird Erythromycin verwendet, dessen Identität bereits nachgewiesen wurde.

Für die Auswertung der DC-Platte wird diese nach dem Trocknen mit Anisaldehyd-Reagenz besprüht und anschließend bei 110 °C erhitzt. Im unteren Drittel der Platte kann dann auf dem Chromatogramm jeweils ein brauner Fleck der Untersuchungs- und Vergleichslösung beobachtet werden. Um die Identität von Erythromycin zu bestätigen, sollten die Rf-Werte und die Intensität der beiden Flecken gleich sein.

Überprüfung der Teilchengröße nach DAC-Probe 22

Zur Herstellung von Erythromycin-haltigen Zubereitungen ist häufig eine mikrofeine Teilchengröße der Substanz vorgeschrieben. Der Arzneistoff liegt in den meisten halbfesten Darreichungsformen ungelöst vor und die entsprechende Rezeptur muss daher als Suspension hergestellt werden. Dabei hat die eingesetzte Teilchengröße des Wirkstoffs einen entscheidenden Einfluss auf die physikalische Stabilität der hergestellten Suspension.

Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Qualität empfiehlt sich daher, die Teilchengröße des Erythromycins nach DAC-Probe 22 Methode A zu überprüfen. Mehrere Proben des Erythromycin-Pulvers werden dazu mit einer kleinen Menge flüssigem Paraffin vermischt und auf einem Objektträger verteilt.

Nach Auflegen eines Deckgläschens wird das Präparat unter dem Mikroskop im polarisierten Licht bei etwa 40-facher Vergrößerung beurteilt. Die untersuchte Probe muss dabei den Anforderungen an mikrofeine Pulver entsprechen und kein Pulverteilchen darf größer als 90 µm sein.



Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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