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SMC-B-Karten für Organisationseinheiten
Ab Sommer soll es mehrere Telematik-IDs pro Apotheke geben
Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, sollen spätestens ab Juli 2022 in der Lage sein, SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einzusetzen. Einen entsprechenden Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung verkündete heute die Gematik. Von den Apothekerkammern hatte es bis zuletzt großen Widerstand gegeben. Die Kammer Berlin erhob sogar exemplarisch Klage.
Im November 2021 hatte die Gesellschafterversammlung der Gematik bereits den Beschluss gefasst, dass Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, mit bis zu acht SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs arbeiten dürfen. Außerdem wurde bestimmt, dass die Apothekerkammern diese Institutionskarten an die Vor-Ort-Apotheken herausgeben müssen, während die Gematik selbst für die Kartenausgabe an die EU-Arzneimittelversender zuständig ist.
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Bundesapothekerkammer fühlt sich von der Gematik übergangen
Die Bundesapothekerkammer (BAK) nahm den Beschluss damals „mit Befremden“ zur Kenntnis. „Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte“, erklärte seinerzeit BAK-Präsident Thomas Benkert. Die Kritik: Die Gematik habe die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt. Benkert sagte: „Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen.“
Zum Hintergrund: In der Gesellschafterversammlung der Gematik hält das Bundesgesundheitsministerium mit 51 Prozent die Stimmenmehrheit. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist mit lediglich 3,92 Prozent im Gremium vertreten. Der entsprechende Beschluss der Gesellschafterversammlung Anfang November 2021 wurde wie zu erwarten mit der 51prozentigen Stimmenmehrheit des Ministeriums und ohne Zustimmung des DAV verabschiedet.
Infolgedessen legten nach Informationen der DAZ alle 17 Apothekerkammern Widerspruch gegen den Beschluss ein. Die Apothekerkammer Berlin erhob sogar neben dem Widerspruch auch eine zivilrechtliche Klage beim Landgericht Berlin.
Kein Einlenken der Gematik
Die Gematik zeigt für diesen Widerstand offenbar wenig Verständnis. In einer heute veröffentlichten Mitteilung heißt es: „Die Landesapothekerkammern haben nun bis längstens 30. Juni 2022 Zeit, das Herausgabeverfahren für Institutionskarten von Apotheken mit unterschiedlicher Telematik-Kennung umzusetzen.“ Das gehe aus einem aktuellen Beschluss der Gesellschafterversammlung hervor. Hintergrund sei die Verschiebung der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts.
Spätestens zum Stichtag 30. Juni 2022 soll durch die Anpassung des Prozesses sichergestellt sein, dass auch die Organisationseinheiten von Apotheken mit eigenen Karten ausgestattet und technisch in der Lage sind, elektronische Rezepte entgegen nehmen zu können. Die Landesapothekerkammern dürfen, so heißt es, das Verfahren auch bereits „vorfristig etablieren“.
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