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MPK-Beschluss
Kriterien für Genesenennachweise sollen wieder per Verordnung geregelt werden
Dreistufiger Öffnungsprozess geplant
In einem ersten Schritt werden laut Beschluss private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G Plus) geöffnet, ähnliches gilt für überregionale Großveranstaltungen. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt, so auch die Homeoffice-Regelung.
Bitte an Bürger: Impfangebote nutzen!
Des Weiteren bitten der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die bestehenden Impfangebote zu nutzen. „Impfen hilft. Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen“, halten sie in ihrem Beschluss fest. Impfstoff stehe in ausreichender Menge zur Verfügung. „Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen. Denn nur eine hohe Impfquote kann eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern.“ Vor diesem Hintergrund bekräftigen Bund und Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.
Darüber hinaus fordern sie die Bundesregierung auf, eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung zu verlängern – nach derzeitigem Stand liefe sie Ende März aus. Zudem begrüßen sie den Beschluss der Bundesregierung zur Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergelds. Das nächste Treffen des Kanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ist für den 17. März 2022 geplant.
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