Rechtsgrundlage
Titandioxid zur Verwendung in kosmetischen Mitteln wird in zwei Positivlisten der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KVO) aufgeführt: in der Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe (Anhang IV der EU-KVO) und in der Liste der zugelassenen Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung (Anhang VI der EU-KVO). Es gelten also für den Sonnenschutz andere Regeln als für andere Kosmetika.
2 Kommentare
Zahnpaste verschlucken
von Constanze Schäfer am 18.02.2022 um 7:24 Uhr
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Titandioxid
von Bernd Küsens am 17.02.2022 um 22:31 Uhr
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