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„Auf Schwarzmarktniveau“
Cannabis-Anbieter startet Preisoffensive
Einkaufspreis für die Apotheken wird nicht öffentlich kommuniziert
Wie soll das konkret funktionieren? Laut graspreis.de liegt der Schwarzmarktpreis aktuell im Durchschnitt bei 10,60 Euro pro Gramm. Die Spannweite der gemeldeten 3.557 „Graspreise“ reicht dabei von 4,40 Euro bis 13 Euro. Auf Nachfrage der DAZ erklärt IMC/Adjupharm, dass man den neuen Apothekeneinkaufspreis für Cannabis-Blüten „deutlich“ unter dem durchschnittlichen Schwarzmarktpreis ansetzen will, damit der von den Apotheken kalkulierte Abgabepreis wettbewerbsfähig wird. Ein konkreter Einkaufpreis für die Apotheken wird öffentlich nicht kommuniziert. Damit auch der Großhandelszuschlag eingespart wird, startet IMC/Adjupharm gleichzeitig den Direktvertrieb seiner Blüten.
In den Apotheken wiederum werden die Abgabepreise bekanntlich nach der Arzneimittelpreisverordnung berechnet. Seit dem 1. März 2020 wurde die Preisbildung von Cannabis-Arzneimitteln in der neuen Anlage 10 der Hilfstaxe festgesetzt. Seitdem können Cannabis-Blüten aller Sorten mit einem einheitlichen Einkaufspreis von 9,52 Euro pro Gramm den gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Hinzu kommen Fixzuschläge in Höhe von 2,60 Euro bis 9,52 Euro, je nach Menge und je nachdem ob die Blüten unverändert oder verarbeitet abgegeben werden.
IMC/Adjupharm will den Apotheken nun ermöglichen, die Abgabepreise im Sinne der Patientinnen und Patienten deutlich niedriger kalkulieren zu können, ohne auf die eigenen Fixzuschläge zu verzichten. Damit wolle man die Abgabe von Hanfblüten fördern, denn die Tendenz der Krankenkassen, hauptsächlich Extrakte zu genehmigen, widerspreche den Bedürfnissen einer individuellen Therapie und werde auch von vielen verordnenden Hausärztinnen und -ärzten kritisch betrachtet, erläutert IMC-Marketingdirektorin Anna Taranko ergänzend. Aus eigenen Erhebungen und den Analysen von Marktforschungsinstituten habe man eruieren können, dass inzwischen zwei Drittel der „Blüten-Patienten“ Selbstzahler sind, die keine Erstattung erhalten. Diese Statistik und diese Personen würden aus den Betrachtungen der GKV herausfallen.
An den Gesundheitsminister formuliert IMC/Adjupharm daher zwei konkrete Forderungen. Einerseits solle für einen Erhalt der Apothekenabgabe von medizinischem Cannabis gesorgt werden. Die Apothekenpflicht solle auch eine Stigmatisierung kranker Menschen als „Kiffer“ verhindern. Bei der anstehenden Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch, die von der Ampel-Koalition in Aussicht gestellt wird, drohe eine Banalisierung der Therapie durch die Abgabe in „Shops“ ohne pharmazeutische Beratung, durch die Gleichsetzung von medizinischem Cannabis mit einem Lifestyle-Produkt. Darüber hinaus setzt sich IMC/Adjupharm weiterhin für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis in allen Darreichungsformen im GKV-System ein.
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