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Neuer Festbetrag
Hohe Mehrkosten bei Brivudin-Therapeutika
Vielen Kollegen in den Apotheken ist es in der vergangenen Woche bereits aufgefallen: Verordnet der Arzt einem GKV-Versicherten das Arzneimittel Zostex, muss dieser tief in die Tasche greifen. Die Mehrkosten, welche vom Versicherten zu tragen sind, liegen bei mehr als 60 Euro. Was kann man in der Apotheke den Patienten raten, die dies nicht zahlen wollen oder können?
Versicherte, die aktuell eine Verordnung über ein Brivudin-haltiges Arzneimittel in der Apotheke einlösen, werden zur Kasse gebeten – und das nicht zu knapp: Für das Originalpräparat Zostex® von Berlin-Chemie werden seit dem 1. April mehr als 60 Euro Mehrkosten fällig.
Wie kommt es dazu? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Festbetragsgruppe eingeführt, welche die „Virostatika mit Wirkung auf Herpesviren – Gruppe 1“ auf Stufe 2 einstuft. Laut G-BA befinden sich in Stufe 2 „Wirkstoffe mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen“.
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Der in Zostex® enthaltene Wirkstoff Brivudin befindet sich nun in der gleichen Gruppe wie Aciclovir, Famciclovir und Valaciclovir. Sie überschneiden sich im Bereich Zulassung sowie Indikationsfeld „Herpes Zoster“, was für die Beurteilung der therapeutischen Vergleichbarkeit ausschlaggebend ist.
Auch Generika betroffen
Aufgrund der neuen Einstufung entstehen nicht ausschließlich beim Originalpräparat Zostex® Mehrkosten, sondern auch bei den beiden Generika-Herstellern von Aristo und GALENpharma. Die Mehrkosten sind bei keinem der Präparate zu vernachlässigen: Für das günstigste Präparat von Aristo werden 29 Euro fällig, die Zuzahlung von 5 Euro mit eingerechnet.
Für privat Versicherte ändert sich nichts, die Preise bleiben in diesem Fall gleich. Die Situation wird aktuell zusätzlich erschwert, weil die Generika-Präparate nicht vollumfänglich lieferfähig sind.
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