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Novellierung der Approbationsordnung
Studierende lehnen Positionspapier ab
Am vergangenen langen Wochenende trafen sich die Delegierten des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) in Leipzig zur allsemesterlichen Bundesverbandstagung. Ein großes Thema dort war das Positionspapier der Bundesapothekerkammer zur „Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“. Nach intensiver Diskussion wurde das Papier in seiner aktuellen Form abgelehnt. Die Gründe legt der BPhD in einer Stellungnahme dar.
Auf seiner 132. Bundesverbandstagung hat sich der BPhD unter anderem mit dem Positionspapier zur Novellierung der apothekerlichen Approbationsordnung befasst. Das Papier hatte die BAK zusammen mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland, den Hochschullehrer:innen und anderen Interessenvertreter:innen erarbeitet, um damit in Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium zu gehen. Demnach soll unter anderem die Regelstudienzeit um zwei Semester verlängert werden – insbesondere zugunsten der Klinischen Pharmazie. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass der Studiengang bundesweit einheitlich bleibt und mit einem Staatsexamen endet. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hatte das Papier am 10. Mai in der vorgelegten Form beschlossen.
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Nicht so die Pharmaziestudierenden. Nach eingehender Diskussion wurde es abgelehnt, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des BPhD. Zwar findet der pharmazeutische Nachwuchs mitnichten alles schlecht – folgende Punkte werden laut der Stellungnahme unterstützt:
- Die Forderung, das Studium um zwei Semester zu verlängern
- Das Einführen einer wissenschaftlichen Arbeit im Hauptstudium
- Die Möglichkeit zur Verstetigung der Modellstudiengänge
- Die Möglichkeit zur Flexibilisierung des dritten Ausbildungsabschnittes
- Die Stärkung der Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie im Haupt- und Grundstudium
- Die Stärkung der Instrumentellen Analytik gegenüber der klassischen qualitativen und quantitativen Analytik
- Die Fokussierung der Physik auf Themen mit pharmazeutischem Bezug
- Die Ergänzung des Moduls „Rechtliche, gesellschaftliche und ethische Dimensionen der pharmazeutischen Wissenschaften“
- Die Neugewichtung der Pharmazeutischen Biologie
BPhD sieht essenzielle Punkte nicht berücksichtigt
Allerdings wurden andere vom BPhD am runden Tisch und in den Augen der Studierenden essenzielle Punkte nicht berücksichtigt, deswegen könne man das Papier nicht mittragen, heißt es.
Konkret begründet wird das vom BPhD folgendermaßen:
Die begrüßenswerte Stärkung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie geht mit einer Erhöhung der Stundenzahl, entsprechend zwei Vollsemestern im Pharmaziestudium, einher. Zudem erfordert die wissenschaftliche Arbeit, angesetzt mit 30 ECTS, ein weiteres Vollsemester. Die benötigten drei Vollsemester, mit einer angedachten Erweiterung des Studiums um nur zwei, erhöhen die Semesterwochenstunden deutlich. Bereits jetzt müssen Laborpraktika an einigen Standorten in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden, um eine Umsetzung unter den personellen und räumlichen Bedingungen zu realisieren. Dies könnte auch bei einer Erhöhung des Curricularnomwertes zu einer Reduktion der Absolvent*innenzahl führen, was es unbedingt zu vermeiden gilt. Mit einer paritätischen Stundenverteilung im Hauptstudium, unter Beibehaltung der aktuellen Semesterwochenstundenanzahlen, kann die Stärkung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie bei konstanten Absolvent*innenzahlen möglich werden.
Grundsätzlich ist der BPhD offen für Ideen, die Benotungsstruktur anzupassen. In dem vorliegenden Vorschlag fehlt jedoch ein klares Konzept, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Insbesondere die Gewichtung der Einzelnoten und die Zusammenführung dieser zu den Noten der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung bleiben unklar.
Der BPhD begrüßt das Einführen einer wissenschaftlichen Arbeit. Jedoch lässt das Positionspapier viele Fragen zu der Umsetzung dieser im Rahmen des Studiums offen. Insbesondere die organisatorische Implementierung in den Studienkanon und die zeitliche Abstimmung auf den darauffolgenden zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bleiben offen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Dem BPhD fehlt die Einbindung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Pharmazie, den man grundsätzlich begrüße, in die Approbationsordnung. Eine solche Verknüpfung ermögliche es aber in der Zukunft, Inhalte in kürzeren Zeitabständen in einem geregelten Verfahren anzupassen, ohne den Novellierungsprozess der Approbationsordnung beginnen zu müssen.
BPhD sieht gute Ansätze, aber ...
Somit lässt sich das Fazit des BPhD folgendermaßen zusammenfassen: Die Studierenden sehen gute Ansätze im Positionspapier, an denen man auch festhalten möchte. Aufgrund der genannten Punkte müsse es jedoch in der vorliegenden Form abgelehnt werden.
2 Kommentare
Der Elefant im Raum
von Prof. Dr. med. Schmidt Harald H.H.W. am 31.05.2022 um 8:15 Uhr
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von Anita Peter am 30.05.2022 um 12:59 Uhr
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