Pandemievorbereitung für den Herbst

Expertenrat fordert „solide rechtliche Grundlage“ für Schutzmaßnahmen

Berlin - 08.06.2022, 15:05 Uhr

Welche Schutzmaßnahmen werden im kommenden Herbst und Winter nötig sein? b/(Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)

Welche Schutzmaßnahmen werden im kommenden Herbst und Winter nötig sein? b/(Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)


Buschmann (FDP): Ab dem 30. Juni wird mit den Ländern beraten

Insgesamt nennt die Stellungnahme fünf Kernbereiche, in denen aus Sicht der Ratsmitglieder einen Tätigwerden nötig ist. Dabei geht es etwa um eine kontinuierliche und systematische Analyse, Aufarbeitung und Bewertung aller zur Verfügung stehenden Daten. Auch auf eine bessere Kommunikation müsse man sich vorbereiten, um die Menschen zu erreichen. Im Kernbereich „Prävention“ geht es erwartungsgemäß unter anderem um eine Erhöhung der Impf- und Boosterquoten. Auch Kinder und vulnerable Gruppen nehmen die Expertinnen in den Blick.

Doch was wird die Empfehlung an die Politik, eine „solide rechtliche Grundlage für mögliche Schutzmaßnahmen (z. B.  Maskenpflicht, Test- und Hygienekonzepte sowie im Fall der Überlastung des Gesundheitssystems auch weitere Kontaktreduktionsmaßnahmen)“ zu schaffen, nun bewirken?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich jedenfalls begeistert von der Vorlage: „Der Expertenrat hat exzellente Arbeit geleistet. Erneut hat der Rat wichtige wissenschaftliche Empfehlungen für politische Entscheidungen gegeben. Das wird Basis für den Corona-Herbstplan der Bundesregierung. Wie hoch die Corona-Welle werden wird, kann auch der Expertenrat nicht sagen. Aber dass selbst im günstigsten Fall das Gesundheitswesen stark belastet sein wird, ist relativ sicher. Auf alle Szenarien müssen und werden wir vorbereitet sein: mit angepassten Test-, Impf- und Behandlungsstrategien sowie mit einem soliden gesetzlichen Rahmen.“

FDP: Nach der Sommerpause kommt das Gesetzgebungsverfahren

Hingegen stellte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon heute früh im „ARD-Magazin“ klar, dass über die Regeln für den Herbst erst entschieden werde, wenn die wissenschaftliche Beurteilung der Corona-Schutzmaßnahmen vorliege. Das Infektionsschutzgesetz sieht nämlich vor, dass bis Ende Juni ein weiteres Expertengremium (das sich personell nur teilweise mit dem des Expert:innenrats überschneidet) eine Evaluierung der Maßnahmen vornimmt. Im Anschluss ist gerade noch eine Sitzungswoche des Bundestags vorgesehen, ehe es in die parlamentarische Sommerpause geht. Doch Buschmann erklärte in der ARD: Dass die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes am 23. September auslaufe, sei kein zufällig gewähltes Datum. Es sei so gewählt, „dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.“ Weiter sagte er: „Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist“. Das habe die Bundesregierung auch mit der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen. „Warum jetzt einige meinen, dieser Fahrplan sei nichts mehr wert, das verstehe ich nicht.“

Am gestrigen Dienstagabend hatte bereits FDP-Chef Christian Lindner deutlich gemacht, dass er zunächst die wissenschaftliche Evaluierung abwarten wolle. Klar sei für ihn aber: „Freiheitseinschränkungen pauschal sollte es nicht mehr geben“, sagte Lindner in der ARD-Sendung „Maischberger“.

 

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Anmerkung der Redaktion: Das Zitat von Karl Lauterbach wurde am 8. Juli um 15:55 Uhr ergänzt. 



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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