Lagerung und Transport von Arzneimitteln bei Hitze

Phagro: Temperaturvorgaben müssen auch von Versendern eingehalten werden

Stuttgart - 14.07.2022, 17:00 Uhr

Dass insbesondere gefrorene Lebensmittel temperaturempfindlich sind, ist wohl jedem klar. Aber auch bei Arzneimitteln muss auf Temperaturvorgaben geachtet werden. (s / Foto: Warakorn/AdobeStock)

Dass insbesondere gefrorene Lebensmittel temperaturempfindlich sind, ist wohl jedem klar. Aber auch bei Arzneimitteln muss auf Temperaturvorgaben geachtet werden. (s / Foto: Warakorn/AdobeStock)


Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneimittel sind temperaturempfindlich und daher entsprechend zu lagern und zu transportieren. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) weist darauf hin, dass gerade auch Versender von Arzneimitteln auf Temperaturvorgaben achten müssten und daraufhin überprüft werden sollten.

In diesen Tagen klettern die Temperaturen wieder über die 25°C-Marke. Das ist ein Grund zur Überlegung, wie Arzneimittel an heißen Tagen gehandhabt werden sollten. Auch der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) nimmt die aktuellen Temperaturen zum Anlass, um in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hinzuweisen, dass die Stabilität und Wirksamkeit aller Arzneimittel mehr oder minder von Temperaturen abhängen und entsprechende Temperaturvorgaben einzuhalten sind. 

Dies betreffe nicht nur kühl zu lagernde und kühlkettenpflichtige Arzneimittel, sondern auch Arzneimittel, die bei Raumtemperatur gelagert werden. Bei Letzteren bestehe auch eine Gefahr, wenn Temperaturgrenzen „zu lange überschritten“ werde, so der Großhandelsverband. Die pharmazeutischen Großhändler würden „regelmäßig und strengstens überprüft“, ob sie Temperaturen einhielten, überwachten, auswerteten und dokumentierten. Was mit Versendern sei, insbesondere aus dem europäischen Ausland, fragt der Phagro und sieht die Aufsichtsbehörden in der Pflicht.

Überwachung des Versandhandels

Durch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung durch den Bundestag im Dezember 2020 sind auch Versender und Paketdienstleister verpflichtet, Temperaturvorgaben entsprechend einzuhalten. Dieser Schritt ist laut André Blümel, dem Vorsitzenden des Phagro, „überfällig“ gewesen. „Wir erwarten von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder, dass der Versand genauso überwacht und geprüft wird, wie der pharmazeutische Großhandel.“

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Wie eine solche Überwachung von Versendern aussehen könnte, führt Blümel aus. Einzelne Lieferungen müssten überprüft und Testkäufe zur stichprobenartigen Überprüfung gemacht werden. Er wisse, dass an Tagen mit Temperaturen über 30°C die Vorgaben „nur mit erheblichem Aufwand“ eingehalten werden könnten. Während die pharmazeutischen Großhändler Apotheken meist am Tag der Bestellung lieferten, seien per Versand bestellte Arzneimittel häufig zwei oder mehr Tage unterwegs und würden manchmal zwischengelagert.

Temperaturkontrolle zur Qualitätssicherung

Der Phagro-Vorsitzende weist darauf hin, dass die Vorgaben des Gesetzgebers „klar und eindeutig“ seien, was die Temperaturkontrolle von Arzneimitteln angeht. Wer diese spezielle Warengruppe lagere und transportiere, müsse nachweisen können, dass er „sämtliche Anforderungen lückenlos bis zur Abgabe an den Empfänger“ erfülle. „Wer das gerade in diesen Tagen nicht garantieren kann, gefährdet die Qualität der Arzneimittel und damit die Gesundheit der Patienten“, betont Blümel.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Temperaturkontrolle der Versender

von Roland Mückschel am 15.07.2022 um 10:57 Uhr

Eigenartig, die Holland-Versender könnten ihre
AM-Päckchen auf dem heissen Asphalt nach
Deutschland kicken. Niemand greift ein.
Aber wehe ein Apotheker vor Ort kontrolliert nicht
dreimal täglich den Kühlschrank.
Das ist alles oberfaul.

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Könnte man leicht nachprüfen

von Andreas Grünebaum am 14.07.2022 um 21:19 Uhr

Stichwort Länderliste: auch wenn die Deutschen Behörden nicht befugt sind, die Niederländischen Versender zu kontrollieren, so könnte man damit zumindest die Gültigkeit der aktuellen Länderliste überprüfen: wer nicht im Ursprungsland als "Grensapothek" überprüft wird, darf auch nicht auf der Länderliste stehen, sofern nachweisbar noch nicht einmal die einfachsten Regeln befolgt werden.
P.S.: dies würde die Einbeziehung der Inländischen Versender allerdings auch bedingen. Daran hapert es zur Zeit auch, da diese merkwürdigerweise aus der Pflicht zur Temperaturkontrolle ausgenommen werden, während die täglichen Botendienste der Apotheken mit persönlicher Übergabe nach meist weniger als einer Stunde auch noch durch Temperaturfühler überwacht werden muß!

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