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Online-Befragung läuft bis 10. November 2022
Fünftes ABDA-Datenpanel startet
Seit 2018 führt die ABDA jährlich ihre eigene Datenerhebung durch – das ABDA-Datenpanel. Alle Inhaber:innen und Leiter:innen der öffentlichen Apotheken sind aufgefordert, sich an der Online-Befragung zu beteiligen. Dieses Jahr stehen die pharmazeutischen Dienstleistungen im Fokus. Als Aufwandsentschädigung sind 200 Euro brutto und exklusive Brancheninformationen ausgeschrieben.
Die ABDA begann vor vier Jahren mit dem Projekt des ABDA-Datenpanels. Das erklärte Ziel dabei ist es, „verlässliche Daten über öffentliche Apotheken zu generieren, die die gemeinsame Interessenvertretung der Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien erleichtern.“ So beschreibt es die Standesvertretung selbst auf ihrer Internetseite.
An dem Projekt beteiligen können sich laut Pressemitteilung der ABDA vom 1. September bis 10. November 2022 alle Apothekeninhaber:innen und -leiter:innen in Deutschland. Wer kein Schreiben der ABDA zu der Erhebung bekommen hat, ist dennoch eingeladen, sich daran zu beteiligen. Möglich ist dies nach einer Registrierung unter www.abda-datenpanel.de. Dort können sich auch Teilnehmer:innen, die ein Schreiben erhalten haben, zu der Umfrage anmelden.
Augenmerk auf den pharmazeutischen Dienstleistungen
Das Datenpanel teilt sich in fünf Themenbereiche auf:
- Angaben zur Person
- Charakteristika der Apotheke
- flächendeckende Versorgung
- Apotheke und COVID-19
- betriebswirtschaftliche Kennzahlen
In diesem Jahr geht es im Speziellen auch um die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Juni 2022 eingeführt wurden.
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Die Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, Claudia Korf, sieht in dem Datenpanel „eine kontinuierliche Investition in die Zukunft des Berufsstandes, weil sich dadurch die Vielfalt der Apotheken und die Trends der Arzneimittelversorgung systematisch erfassen und auswerten lassen“. Die generierten verlässlichen Leistungszahlen dienten für Gespräche mit Politikern und für Verhandlungen mit Krankenkassen. Außerdem fließen sie in den Apothekenwirtschaftsbericht und das Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten“ ein und umfassen Details etwa zu Nacht- und Notdiensten, Botendiensten und dem Zusatzaufwand in der Pandemiezeit.
Aufwandsentschädigung 2022 deutlich höher
Als Aufwandsentschädigung erhalten die Teilnehmenden neben exklusiven Brancheninformationen 200 Euro brutto. Damit liegt die Honorierung der Teilnahme deutlich über den Vorjahren. Zuletzt, im Jahr 2021, betrug sie 45 Euro brutto. Bleibt zu hoffen, dass sich dadurch mehr Inhaber:innen und Leiter:innen beteiligen, um aussagekräftige Zahlen zu generieren. Denn im vergangenen Jahr wurde der Schluss der Umfrage um mehr als einen Monat verlängert, weil sich bis zum geplanten Ende bundesweit nur 2,0 Prozent der Apotheken beteiligt hatten.
Die Online-Befragung wird von der ABDA in Kooperation mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) durchgeführt. Das Zi zeichnet sich laut ABDA durch langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Datenpanels aus.
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