Ad-hoc-Antrag beim DAT

Gesetzgeber soll Corona-Testangebot auf Heilberufler beschränken

München - 16.09.2022, 12:05 Uhr

Nach dem Wunsch der Delegierten beim Deutschen Apothekertag sollen künftig nur noch Heilberufler:innen Corona-Tests anbieten dürfen. (Foto: IMAGO / Horst Galuschka)

Nach dem Wunsch der Delegierten beim Deutschen Apothekertag sollen künftig nur noch Heilberufler:innen Corona-Tests anbieten dürfen. (Foto: IMAGO / Horst Galuschka)


Die Apothekerschaft fordert den Gesetzgeber auf, dem Wildwuchs im Corona-Testsektor ein Ende zu setzen und das Angebot künftig auf heilberufliche Teststellen zu beschränken. Einem entsprechenden Ad-hoc-Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe stimmten die Delegierten am heutigen Freitag beim Deutschen Apothekertag in München zu.

Deutschland rüstet sich für den Herbst und Winter. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber unter anderem die erleichterten Abgaberegeln für Apotheken bei der Rezeptbelieferung sowie deren Impfberechtigung gegen COVID-19 bis Ostern verlängert. Auch das Testen auf SARS-CoV-2 ist ein Thema: Mit dem COVID-19-Schutzgesetz, dem der Bundesrat heute zugestimmt hat, wurde die Ermächtigungsgrundlage für die Testverordnung bis zum Jahresende verlängert. Die Verordnung selbst soll allerdings weiterhin mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft treten. Die Länderkammer fasste heute jedoch eine Entschließung, die Geltungsdauer bis Ende April 2023 zu verlängern (ebenso die der Coronavirus-Impfverordnung).

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Aktuell enthält die Testverordnung nur wenige Vorgaben, wer solche Tests anbieten darf. Schon seit längerem macht sich unter anderem die Bundesärztekammer dafür stark, an dieser Stelle nachzubessern und den Arztvorbehalt für das Testen wieder herzustellen. Auch der Deutsche Apothekertag will dem Wildwuchs im Testsektor ein Ende setzen: Geht es nach den Delegierten, soll dieses Angebot künftig Heilberufler:innen vorbehalten sein.


Die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, die Durchführung der Bürgertestungen auf SARS-CoV-2 im Rahmen der Herbststrategie auf heilberufliche Testeinrichtungen zu beschränken. Die bewährte hohe Qualität der heilberuflichen Berufsausübung sowie auch ihre flächendeckende Verfügbarkeit garantieren eine kosteneffiziente und zielgerichtete Testung der Anspruchsberechtigten.“

Ad-hoc-Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zum Deutschen Apothekertag 2022


Eingebracht hatte den Ad-hoc-Antrag die Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Deren Delegierter Olaf Rose berichtete den Kolleginnen und Kollegen von eigenen Untersuchungen, wonach die Spezifität in den Apotheken im Vergleich zu anderen Teststellen signifikant höher ist. Um die Qualität des Angebots zu gewährleisten, gelte es daher, konsequent auf die Heilberufler:innen zu setzen. Die Hauptversammlung folgte Rose und nahm den Antrag mit 78,9 Prozent der Stimmen an. Überdies votierten sie für einen Antrag aus Baden-Württemberg, wonach Apotheken künftig auch symptomatische Personen testen dürfen sollen


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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