Herstellerrabatte ab 18. August sollen bezahlt werden
Gründe seien insbesondere die Folgen der Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten bei EU-Arzneimitteln. Ziel des Verfahrens sei, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb werde unverändert fortgeführt. Das Unternehmen sei „vollumfänglich handlungsfähig und in der gewohnten Qualität lieferfähig“, heißt es in der Erklärung. Aus rechtlichen Gründen dürften Herstellerrabatte aus der Zeit bis zum 17. August 2022 nicht ausgeglichen werden. Sie müssten nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Herstellerrabatte für die Zeit ab dem 18. August 2022 würden jedoch bezahlt, kündigte die Eigenverwaltung an. Dazu erklärt der Eigenverwalter: „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Großhandelskunden und Apotheken.“
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