Stellungnahme zu Herstellerrabatten

Beragena will Sanierung in vorläufiger Eigenverwaltung erreichen

Süsel - 28.09.2022, 13:45 Uhr

Dass sie für die Krankenkassen das Inkasso der Herstellerrabatte übernehmen, birgt für Apotheken Risiken. (Foto: momius /AdobwStock)

Dass sie für die Krankenkassen das Inkasso der Herstellerrabatte übernehmen, birgt für Apotheken Risiken. (Foto: momius /AdobwStock)


Die Meldung über ausstehende Herstellerrabatte bei Beragena hat die politische Forderung untermauert, die Apotheken endlich aus der Haftung für diese Rabatte zu entlassen. Mittlerweile hat der Arzneimittel-Importeur bestätigt, dass sich die Beragena Arzneimittel GmbH in „vorläufiger Eigenverwaltung“ befindet. Die Geschäfte würden unverändert fortgeführt. Das Unternehmen solle saniert und erhalten werden. 

In der vorigen Woche hatten Rechenzentren ihre Kunden informiert, dass Zahlungen für Herstellerrabatte des Arzneimittel-Importeurs Beragena ausstehen. Dabei gehe es um die Zeit vom 1. Juni bis 17. August 2022. Dies hat die bestehende Rechtslage wieder einmal deutlich gemacht: Die Rechenzentren ziehen die Herstellerrabatte zwar für die Apotheken ein, aber Inhaber der Forderungen sind die einzelnen Apotheken. In einem Insolvenzverfahren können nur sie Ansprüche geltend machen.

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Inzwischen bestätigte die zuständige Eigenverwaltung, die Beragena Arzneimittel GmbH befinde sich seit dem 18. August 2022 in einer vorläufigen Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung von Beragena habe dies beim Amtsgericht Baden-Baden beantragt. Das Gericht sei diesem Antrag mit seinem Beschluss vom 18. August gefolgt. Die Eigenverwaltung werde von Rechtsanwalt Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann und Partner in Frankfurt am Main begleitet.

Eigenverwaltung im Insolvenzrecht

Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. Insolvenzordnung) ermöglicht es einem insolventen Unternehmen, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird damit zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

Herstellerrabatte ab 18. August sollen bezahlt werden

Gründe seien insbesondere die Folgen der Pandemie und damit einhergehende Beschaffungsschwierigkeiten bei EU-Arzneimitteln. Ziel des Verfahrens sei, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten. Der Geschäftsbetrieb werde unverändert fortgeführt. Das Unternehmen sei „vollumfänglich handlungsfähig und in der gewohnten Qualität lieferfähig“, heißt es in der Erklärung. Aus rechtlichen Gründen dürften Herstellerrabatte aus der Zeit bis zum 17. August 2022 nicht ausgeglichen werden. Sie müssten nach Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Herstellerrabatte für die Zeit ab dem 18. August 2022 würden jedoch bezahlt, kündigte die Eigenverwaltung an. Dazu erklärt der Eigenverwalter: „Dass ausstehende Herstellerrabatte teilweise in der jetzigen Situation nicht mehr ausgeglichen werden dürfen, bedauern wir sehr. Damit die Sanierung gelingen kann, hoffen wir dennoch weiterhin auf die Unterstützung unserer geschätzten Großhandelskunden und Apotheken.“


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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