Apotheker Dr. Franz Stadler hat seine Apotheke mittlerweile verkauft. Er ist aber weiterhin regelmäßiger Gastkommentator auf DAZ.online, hat zudem das Buch „Medikamenten Monopoly“ herausgebracht und die „Stiftung für Arzneimittelsicherheit“ gegründet.
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Gastkommentar zum Parenteralia-Schiedsspruch
Schritte in die richtige Richtung
Seit kurzem gibt es einen Schiedsspruch im Verfahren zur Festsetzung der Zuschläge für die Herstellung parenteraler Zubereitungen mit Zytostatika, monoklonalen Antikörpern und Folinatlösungen. Seine Inhalte verhindern zwar die schlimmsten Szenarien, lösen aber keinesfalls alle grundlegenden Probleme, meint DAZ-Gastkommentator Dr. Franz Stadler.
Am 14. Oktober 22 beschloss die Schiedsstelle einen einheitlichen Arbeitspreis in Höhe von 100 Euro für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Zubereitungen, parenteraler Lösungen mit monoklonalen Antikörpern sowie parenteraler Calcium- und Natriumfolinatlösungen. Vorbehaltlich der angekündigten Klage des GKV-Spitzenverbands gegen diesen Beschluss setzte das Schiedsgericht zwei bemerkenswerte Entscheidungen.
Jede Herstellung im Reinraum ist gleich aufwendig
Zum einen wurde endlich ein einheitlicher Arbeitspreis festgelegt und damit der Tatsache Rechnung getragen, dass die notwendigen Aufwendungen für eine aseptische Herstellung in einem Reinraum immer die Gleichen sind, egal ob es sich um Zytostatika oder beispielsweise um Folinate handelt. Diese Vereinheitlichung ist uneingeschränkt zu begrüßen – auch wenn sie von einer Schiedsstelle getroffen werden musste.
Die Erhöhung des Arbeitspreises ist zu gering
Auch die Erhöhung des Arbeitspreises ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sind die seit dem 17. Oktober 2022 geltenden einheitlichen 100 Euro Herstellungszuschlag deutlich zu niedrig gewählt. Erstens wird der Aufwand bei der Herstellung nicht ausreichend vergütet. Dazu wären ohne Inflationsausgleich mindestens 150 Euro notwendig gewesen, wie durch zwei durchaus seriöse Studien hinreichend belegt wurde. Zweitens wurde die Abhängigkeit von erzielbaren Einkaufsvorteilen bei den Wirkstoffen nicht beseitigt. Nach wie vor sind Parenteralia-herstellende Apotheken darauf angewiesen, einen Teil ihres Deckungsbeitrages beim Einkauf der Wirkstoffe zu erzielen.
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Schiedsspruch zur Hilfstaxe – das Ende der Zytostatika herstellenden Apotheken?
Angesichts der vorangehenden Schiedsgerichtsentscheidung, die mit Gültigkeit zum 1. September 2022 einen Großteil der verbliebenen Möglichkeiten, Einkaufsvorteile und damit Deckungsbeiträge zu erzielen, abschaffte, kann diese Entscheidung der Schiedsstelle nur als leider unvermeidlicher Zwischenschritt akzeptiert werden. Obwohl man den betroffenen Apotheken mehr als 366 Millionen Euro auf der Seite der Wirkstoffe an Rabatten abverlangte, wurde ihnen auf der Seite des Arbeitspreises durch die Erhöhung „nur“ circa 90 Millionen Euro zugestanden (Basis der Berechnungen GKV/Gamsi-Zahlen von 2021).
Das Ziel bleibt ein auskömmlicher Arbeitspreis
Ziel der Verhandlungspartner, GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband, und nicht einer Schiedsstelle (!) sollte es sein, eine tragbare, zukunftsfähige Lösung für den Bereich der parenteralen Herstellungen zu finden. Dazu gehört ein auskömmlicher, an den Lebenshaltungskosten orientierter Arbeitspreis, der selbstverständlich auch eine Gewinnkomponente enthält. Da bei der Abrechnung parenteraler Zubereitungen bisher auch der ohnehin niedrige 3-prozentige Wirkstoffaufschlag fehlt, könnten dann die Krankenkassen selbst die Preisverhandlungen mit den pharmazeutischen Herstellern übernehmen. Ein Kommissionsmodell, das den herstellenden Apotheken die Zwischenfinanzierung der teilweise extrem hochpreisigen Wirkstoffe und einen Großteil der Produktverantwortung inklusive unsinniger Vollabsetzungen/Retaxen erspart, wäre dabei die logische Konsequenz. Die Vorschläge hierzu liegen schon lange auf dem Tisch. Aber das ist eine Zukunft, die kreativ gestaltet werden müsste ...
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