Eigenverwaltung im Insolvenzrecht
Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. Insolvenzordnung) ermöglicht es einem insolventen Unternehmen, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird damit zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.
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