Insolvenzverfahren eröffnet

Forderungen an Beragena bis 30. Dezember anmelden

Baden-Baden / Süsel - 23.11.2022, 12:15 Uhr

Logo der Beragena Arzneimittel GmbH Baden-Baden (b/Quelle: beragena.de)

Logo der Beragena Arzneimittel GmbH Baden-Baden (b/Quelle: beragena.de)


Am 1. November wurde das Insolvenzverfahren für die Beragena Arzneimittel GmbH eröffnet. Gläubiger mit ausstehenden Forderungen müssen nun tätig werden und ihre Forderungen bis zum 30. Dezember zur Insolvenztabelle anmelden. Das betrifft Apotheken, die Herstellerrabatte von Beragena nicht erhalten haben.

Die Beragena Arzneimittel GmbH arbeitet seit dem 18. August 2022 in vorläufiger Eigenverwaltung. Das Unternehmen hatte im September informiert, dass der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird. Das Unternehmen solle saniert und erhalten werden. Allerdings könnten aufgrund des Insolvenzrechts die ausstehenden Herstellerrabatte für die Zeit vom 1. Juni bis 17. August 2022 nicht ausgeglichen werden. Die diesbezüglichen Forderungen müssten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Mehr zum Thema

Dies ist nun soweit, wie der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben berichtet. Demnach hat das Amtsgericht Baden-Baden das Insolvenzverfahren für Beragena mit Beschluss vom 1. November eröffnet. Dabei wurde Eigenverwaltung angeordnet. Sachwalter ist Rechtsanwalt Tobias Wahl, Anchor Rechtsanwälte, Kronprinzenstraße 16, 70173 Stuttgart. 

Eigenverwaltung im Insolvenzrecht

Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. Insolvenzordnung) ermöglicht es einem insolventen Unternehmen, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Der eigenverwaltende Schuldner wird damit zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

Die Insolvenzforderungen müssen bis zum 30. Dezember 2022 schriftlich beim Sachwalter angemeldet werden. Später eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Für die Anmeldung ist ein Formular des Sachwalters vorgesehen, das offenbar auch zumindest bei einzelnen Apothekerverbänden vorliegt. Als Berichts- und Prüfungstermin hat das Gericht den 26. Januar 2023 festgelegt.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Trotz Schieflage Herr im Haus bleiben

Sanierung in eigener Regie

Restrukturierung ohne Insolvenz

Der Königsweg für die Apothekensanierung

DAZ-Gespräch zum Thema Insolvenz von Apotheken

Sanieren statt liquidieren

Livetalk mit Dr. Rainer Eckert und Dr. Morton Douglas bei DAZ.online

AvP: Das Insolvenzverfahren und die Folgen

Das Apothekenrechenzentrum AvP und die (vermeintlichen) Fremdgeldkonten

Hoffnungsschimmer oder Strohfeuer?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.