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UPD-Gesetz noch immer nicht in Kraft
BMG bittet um Retax-Verzicht
Nach wie vor ist das „UPD-Gesetz“, das eine befristete Verlängerung der erweiterten Austauschregeln für Apotheken enthält, nicht in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun aber den GKV-Spitzenverband angeschrieben: Er soll darauf hinwirken, dass die Kassen bis zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt nicht retaxieren.
Noch immer warten Apotheken auf die Veröffentlichung des Gesetzes zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im Bundesgesetzblatt. Auch am heutigen Donnerstag ist dies nicht geschehen. Eine missliche Situation. Schließlich gelten seit vergangenem Samstag nicht mehr die flexiblen Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Wichtige Teile davon sollten mit dem UPD-Gesetz nahtlos in eine gesetzliche Übergangsregelung überführt werden – gültig bis Ende Juli 2023. Danach, so die Vorstellung der Ampelfraktionen, soll mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) eine neue, verstetigte Regelung in § 129 Sozialgesetzbuch V eingeführt worden sein.
Doch dieser fließende Übergang ist nicht gelungen. Bereits unmittelbar nach Ostern hieß es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) man werde „auf die für die Umsetzung der Regelungen zuständigen Stellen zugehen und für eine Lösung im Sinne des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungsziels eintreten“.
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Mittlerweile hat BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller auch einen Brief an den GKV-Spitzenverband geschrieben. In dem auf den gestrigen Mittwoch datierten Schreiben heißt es, dass der konkrete Zeitpunkt der Veröffentlichung des UPD-Gesetzes im Bundesgesetzblatt derzeit nicht bekannt sei, aber davon ausgegangen werde, „dass diese demnächst erfolgen wird“. Und Müller schreibt explizit: „Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung bitte ich Sie darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen von Retaxierungen absehen, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“ An die ABDA ging dieser Brief in Kopie.
Schon am Dienstag hatten einige große Kassen gegenüber der DAZ signalisiert, dass ihnen der Wille des BMG bekannt sei und man auf Retaxierungen verzichte.
2 Kommentare
schon eigenartig ...
von Alfons Neumann am 16.04.2023 um 1:43 Uhr
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WOW...
von Eimer Langsdorf am 13.04.2023 um 17:57 Uhr
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