UPD-Gesetz noch immer nicht in Kraft

BMG bittet um Retax-Verzicht

Berlin - 13.04.2023, 16:45 Uhr

Kennt den konkreten Veröffentlichungstermin des UPD-Gesetzes immer noch nicht: das Bundesgesundheitsministerium. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Kennt den konkreten Veröffentlichungstermin des UPD-Gesetzes immer noch nicht: das Bundesgesundheitsministerium. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)


Nach wie vor ist das „UPD-Gesetz“, das eine befristete Verlängerung der erweiterten Austauschregeln für Apotheken enthält, nicht in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun aber den GKV-Spitzenverband angeschrieben: Er soll darauf hinwirken, dass die Kassen bis zur Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt nicht retaxieren.

Noch immer warten Apotheken auf die Veröffentlichung des Gesetzes zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im Bundesgesetzblatt. Auch am heutigen Donnerstag ist dies nicht geschehen. Eine missliche Situation. Schließlich gelten seit vergangenem Samstag nicht mehr die flexiblen Austauschregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Wichtige Teile davon sollten mit dem UPD-Gesetz nahtlos in eine gesetzliche Übergangsregelung überführt werden – gültig bis Ende Juli 2023. Danach, so die Vorstellung der Ampelfraktionen, soll mit dem Engpassgesetz (ALBVVG) eine neue, verstetigte Regelung in § 129 Sozialgesetzbuch V eingeführt worden sein.

Doch dieser fließende Übergang ist nicht gelungen. Bereits unmittelbar nach Ostern hieß es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) man werde „auf die für die Umsetzung der Regelungen zuständigen Stellen zugehen und für eine Lösung im Sinne des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungsziels eintreten“.

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Mittlerweile hat BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller auch einen Brief an den GKV-Spitzenverband geschrieben. In dem auf den gestrigen Mittwoch datierten Schreiben heißt es, dass der konkrete Zeitpunkt der Veröffentlichung des UPD-Gesetzes im Bundesgesetzblatt derzeit nicht bekannt sei, aber davon ausgegangen werde, „dass diese demnächst erfolgen wird“. Und Müller schreibt explizit: „Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung bitte ich Sie darauf hinzuwirken, dass die Krankenkassen von Retaxierungen absehen, wenn Apotheken nach den Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“ An die ABDA ging dieser Brief in Kopie.

Schon am Dienstag hatten einige große Kassen gegenüber der DAZ signalisiert, dass ihnen der Wille des BMG bekannt sei und man auf Retaxierungen verzichte.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

schon eigenartig ...

von Alfons Neumann am 16.04.2023 um 1:43 Uhr

die Politierenden betteln jetzt bei einem simplen Verband - diese sind doch sonst bzgl. rückwirkend geltender Gesetze sehr beschlußfreudig.
Ach so, schon klar, geht ja nur um Apothekers...

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WOW...

von Eimer Langsdorf am 13.04.2023 um 17:57 Uhr

Geht es noch peinlicher?!
BMG versagt und BITTET die kranken Kassen um Nachsicht. Dieses Armutszeugnis reicht noch nicht einmal für Bananen in dieser schönen Republik. Davon mal abgesehen, erkennt man schön, WER im Gesundheitsbereich das Sagen hat... der 12 Milliarden Netto Klub aka kranke Kassen.
ABDA versagt - drängt auf Änderung des Gesetzes, vergisst aber den deutlichen Hinweis, dass SOFORT gehandelt werden muss.
Presse und Medien versagen, weil sie noch nicht einmal ansatzweise das Gebahren von kranken Kassen und Politik ÖFFENTLICH machen ( und nein, liebe Redaktion, ich spreche nicht von Fach-Presse, das muss in die breite Öffentlichkeit! )
Gebt uns endlich Gras, damit wir uns die restlichen Gehirnzellen wegkiffen können - bei Alkohol streikt leider meine Leber und wichtige Arzneimittel sind ja derzeit kaum zu bekommen...

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