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Keine Einigung über neue TI-Pauschalen
Rüdinger: Kassen lassen Apotheken und Versicherte hängen
Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sind sich abermals nicht fristgerecht einig geworden: Diesmal geht es um die TI-Pauschalen, die Apotheken ab Juli monatlich erhalten sollen. Anders als in anderen Streitfällen in der Selbstverwaltung muss jetzt aber nicht die Schiedsstelle ran – vielmehr ist es Sache des Bundesgesundheitsministeriums, die Details zur Pauschale festzulegen. DAV-Vorstand Anke Rüdinger wirft der Kassenseite Blockade vor.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, um die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) ab 1. Juli 2023 sicherzustellen. Der Hintergrund: Ab 1. Juli sollen Apotheken eine sogenannte TI-Pauschale von den Kassen erhalten. Diese soll die Kosten für die Ausstattung mit den nötigen TI-Komponenten sowie die Betriebskosten ausgleichen und die bislang geltende TI-Refinanzierungsvereinbarung zwischen Kassen und Apotheken von 2021 ablösen.
Die neue Regelung (§ 379 SGB V) wurde Ende 2022 mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz eingeführt. Sie sieht vor, dass DAV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. April „das Nähere zur Höhe und zu den der Berechnung zugrunde zu legenden Komponenten und Diensten sowie zur Abrechnung der TI-Pauschale vereinbaren“. Doch genau das ist nicht gelungen, wie der DAV jetzt mitteilt. Man habe sich nicht über die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendigen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen verständigen können, heißt es in einer Pressemitteilung.
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Damit ist nun das BMG am Zug. Denn anders als bei anderen gescheiterten Verhandlungen muss jetzt nicht eine Schiedsstelle entscheiden. Vielmehr muss das BMG binnen zwei Monaten den Inhalt der Vereinbarung festlegen.
Kassen blockieren Apotheken, auf dem neuesten Stand zu bleiben
Anke Rüdinger vom DAV-Vorstand beklagt: „Die Krankenkassen lassen die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen. Einerseits sagen sie, dass sie ihren Versicherten moderne Versorgungsangebote machen wollen. Andererseits wollen sie kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben“. Rüdinger spitzt zu: „Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten.“ Sie versichert, dass der DAV alles dafür tue, dass das E-Rezept flächendeckend ausgestellt und eingelöst werden könne. Das BMG sollte nun gemäß seiner Digitalisierungsstrategie ganz schnell die Pauschalen festlegen, „damit das E-Rezept ab 1. Juli 2023 auch weiterhin in jeder Apotheke erfolgreich umgesetzt werden kann“.
3 Kommentare
Macht der Kassen
von Dorf-Apothekerin am 21.04.2023 um 9:26 Uhr
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nur konsequentes Entmachten ist zielführend
von Thomas B am 20.04.2023 um 22:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: nur konsequentes Entmachten ist zielfü
von Anja Belling am 24.04.2023 um 10:13 Uhr
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