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Zum 1. Oktober werden wieder neue Festbeträge in Kraft treten. Diesmal gibt es sowohl neue Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel als auch Anpassungen bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Besonderes Augenmerk verdient Lenalidomid.
Der GKV-Spitzenverband hat am 7. August neue Festbeträge beschlossen, die zum 1. Oktober wirksam werden. Dies betrifft die Festbetragsgruppen der Stufe 1 für folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel:
- plasmatischer Blutgerinnungsfaktor VIII,
- Cinacalcet in oralen Darreichungsformen,
- Dronedaron in oralen Darreichungsformen,
- Lenalidomid in oralen Darreichungsformen,
- Prucaloprid in oralen Darreichungsformen und
- Roflumilast in oralen Darreichungsformen.
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Hinzu kommt die Festbetragsgruppe der Stufe 2 für selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahme-Inhibitoren in oralen Darreichungsformen. Dazu gehören die Wirkstoffe Desvenlafaxin, Milnacipran und Venlafaxin. Die Festbetragsgruppe für Retinol in oralen Darreichungsformen wird aufgrund mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben.
Außerdem werden die Festbeträge für folgende Gruppen der Stufe 1 nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel angepasst:
- Ambroxol in inhalativen Darreichungsformen,
- Butylscopolamin in festen oralen Darreichungsformen und
- Pyridoxin in parenteralen Darreichungsformen.
Zusätzlich werden die Festbeträge der Festbetragsgruppe der Stufe 2 für Dimeticon und Simeticon in festen oralen Darreichungsformen angepasst.
Vorsicht bei Lenalidomid
Insbesondere bei Lenalidomid, dessen Patent erst im vorigen Jahr ausgelaufen war, liegt der Festbetrag sehr weit unter den Preisen einiger Anbieter. Die Preise vieler Hersteller sind bereits erheblich gesunken. Hier sind weitere massive Preissenkungen denkbar. Wie immer drohen bei Preissenkungen Lagerwertverluste für die Apotheken. Diese Verluste und die möglichen Mehrkosten der Patienten hängen stets von den Reaktionen der Hersteller ab.
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